In Graz verurteilt

Landwirt ließ verletzte Sau wochenlang leiden

Steiermark
24.07.2019 13:29

Ein steirischer Landwirt ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen Tierquälerei verurteilt worden. Er soll eine Sau einen Monat lang mit gebrochenem Bein liegen gelassen haben, sodass sie am ganzen Körper wund wurde und qualvoll verhungerte und verdurstete. Der Bauer wurde zu sieben Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt.

Schon mit dem Erfassen der Personalien hatte Richterin Michaela Lapanje ihre liebe Not. Der Landwirt gab an, so ungefähr 1000 Euro im Monat einzunehmen, gleichzeitig aber 3000 Euro für seinen Kredit zurückzuzahlen. „Das geht sich nicht aus“, meinte die Vorsitzende. Die Ehefrau würde auch 2000 Euro verdienen, kam es vom Angeklagten. „Trotzdem. Sie müssen mehr haben, 2000, 3000 Euro?“, bohrte die Richterin nach. „Sowas, ja“, blieb der Angeklagte vage.

Tier auf 70 Kilogramm abgemagert
Dass er die verletzte Sau rund vier Wochen ab Ostern weg nicht versorgt hat, stritt er gar nicht ab: „Sicher, was soll ich machen“, lautete seine Antwort auf die Frage, ob er sich schuldig fühle. Außerdem habe er einen automatischen Wasserspender und der Futtertrog war gefüllt, argumentierte der 49-Jährige. Trotzdem war das Tier auf 70 Kilogramm - bei einem Normalgewicht von rund 280 Kilogramm - abgemagert.

„Solche Hautschäden habe ich noch nie gesehen“
Die Amtstierärztin beschrieb den katastrophalen Zustand der Sau, die unzählige Hautdefekte und Organschäden aufwies, auch „die Austrocknung war massiv“. Solche Hautschäden habe sie noch nie gesehen, schilderte die Expertin, allerdings „Verhungern und Verdursten ist momentan leider ein Trend.“ Die Richterin fragte, was der Landwirt hätte machen sollen: „Das Tier behandeln oder schmerzlos töten“, kam die klare Antwort.

„Von Reue merkt man nichts“
„Er ist zwar geständig, aber von Reue merkt man nichts“, befand die Staatsanwältin. Der Bauer wurde zu sieben Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt. Er gab ebenso wenig wie die Anklägerin eine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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