Wirbel wegen Befragung

LASK-Stadionpläne bringen Juristen ins Schwitzen

Sport-Mix
23.07.2019 21:32

Nachdem der LASK seine Stadionpläne in Linz-Pichling, gegen die eine Volksbefragung erzwungen wurde, aufgegeben hat, stehen Juristen und Politiker von Stadt und Land nun vor einem kuriosen Problem: Laut Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) müsse die Befragung aus formaljuristischen Gründen trotzdem abgehalten werden, LH Thomas Stelzer (ÖVP) kann sich notfalls sogar eine Gesetzesänderung vorstellen.

Zur Vorgeschichte: 2016 war der Linzer Fußball-Bundesligist LASK vom Stadion auf der Gugl nach Pasching übersiedelt. Der Pachtvertrag dort läuft allerdings Ende 2021 aus. Deshalb wollte man eine eigene Spielstätte am Pichlingersee, einem Linzer Naherholungsgebiet, bauen. Dagegen formierte sich Widerstand, und eine Bürgerinitiative erzwang mit mehr als 8.000 Unterschriften eine Volksbefragung.

Bevor diese stattfinden konnte, wurde Anfang Juli das Stadionprojekt am Pichlingersee mit der Ankündigung, der LASK werde in das Stadion auf der Gugl zurückkehren, gestoppt. Aus juristischen Gründen sei die Volksbefragung damit aber nicht vom Tisch, informierte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) in der Vorwoche. Der Grund liege in der Formulierung der Frage durch die Bürgerinitiative. Diese wollte nämlich nicht nur wissen, ob man die Umwidmung für das Stadion ablehnen solle, sondern auch, ob die Stadt „den Pichlingersee und den umliegenden Grüngürtel weiterhin als unbebautes Naherholungsgebiet schützen“ solle.

LH Stelzer teilte am Dienstag mit, dass Juristen des Landes derzeit beraten, „wie man Linz in dieser Situation unterstützen und eine Lösung mit Hausverstand finden kann“. Ähnlich wie bei Volksbegehren könnte es auch bei Volksbefragungen eine Möglichkeit geben, den Antrag wieder zurückzuziehen. Er erwarte aber „ein deutliches und parteiübergreifendes Signal aus der Linzer Stadtpolitik, dass die Volksbefragung nicht abgehalten werden soll“, darunter verstehe er eine Zweidrittelmehrheit. Zudem müsste eine Gesetzesänderung auch noch durch den Landtag.

Nach Ansicht des Initiators der Bürgerinitiative, Lorenz Potocnik von den NEOS, sei die Volksbefragung nicht zwingend nötig. Das wolle man mit Luger bei einem bereits vereinbarten Termin Mitte August besprechen, sieht er keinen Grund zur Eile. „Eine Änderung des Gesetzes auf Landesebene oder des Stadtstatuts können in Ruhe gemacht werden. Eine Volksbefragung könnte - wenn nötig - auch erst im Frühjahr 2020 oder später stattfinden“, so Potocnik. Für ihn birgt der „Präzedenzfall“ auch die Chance, „einen tauglichen, juristischen Rahmen für direkte Stadtdemokratie zu schaffen“.

FPÖ-Vizebürgermeister Markus Hein sprach sich am Dienstag für eine Statutenänderung durch den Landtag aus. Sollte sich eine Absage der anstehenden Befragung nicht mehr ausgehen, schlägt er eine umfassendere Volksbefragung vor, in der „weitere Fragen zu wichtigen städtischen Themen“ abgefragt werden.

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(Bild: KMM)



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