Schreibfehler

Rekord-Strafe für Autolenker war ein Irrtum

Oberösterreich
24.07.2019 10:00

Der Fall sorgte für Kopfschütteln: 80.300 Euro Strafe sollte der Linzer Ronald W. (59) laut Schreiben der BH Wolfsberg wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft Strafe zahlen. „Ein Schreibfehler“, vermutete sein Anwalt und erhob Einspruch. Vize-Bezirkshauptfrau Silvia Kostmann bestätigt das zerknirscht.

Wie kam der Schreibfehler zustande? „Die Sachbearbeiterin hat bei der Ausstellung der Strafverfügung für Herrn W. ein Muster verwendet, in dem 80 Euro eingetragen waren – leider hat sie übersehen, das zu löschen, als sie die 300-Euro-Strafe eingetragen hat“, sagt Silvia Kostmann, Vize-Bezirkshauptfrau in Wolfsberg. Das Versehen tut ihr leid: „Es gibt nichts zu beschönigen, doch wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.“ Eine telefonische Nachfrage von W. hätte genügt, um den Irrtum aufzuklären.

Verfahren bezüglich Amtshaftung
Bekanntlich versetzte die Rekordstrafe dem 59-Jährigen einen solchen Schrecken, dass er Herztropfen einnehmen musste. Kostmann: „Unsere Mitarbeiter sind angewiesen Strafbeträge künftig lieber dreimal zu kontrollieren, bevor so ein Fehler passiert.“ Für Roland Gabl, den Anwalt von W., ist der Fall damit nicht zu Ende: „Ein Verfahren bezüglich Amtshaftung ist jetzt fällig.“ Als W. das Schreiben zur Lenkerauskunft zugestellt wurde, sei dieser mit seiner Frau in Thailand gewesen: „Das gilt als nicht zugestellt. Und eine über den Höchstrahmen reichende Strafe zu verhängen, ist außerdem gesetzwidrig und unvertretbar.“

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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