Trockenes Wetter

Waldbrandverordnung jetzt auch im Pinzgau in Kraft

Salzburg
23.07.2019 15:00

Auf Grund der Trockenheit herrscht in Salzburgs südlichsten Bezirken bereits erhöhte Waldbrandgefahr. Nach der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg hat nun auch die BH Zell am See die Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt.

Das heißt, dass jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich untersagt ist. Experten der ZAMG prognostizieren bis Mitte August überdurchschnittlich warmes Wetter mit geringen Niederschlägen.

 Die Böden sind auf Grund von geringem Niederschlag und anhaltender Trockenheit gerade in den südlichen Bezirken nicht ausreichend durchfeuchtet. Und die Wetteraussichten für die kommenden Tage versprechen derzeit auch keine Entschärfung.

„Im Lungau war ein Blitzschlag, der zu einem Brand geführt hat, neben der Trockenheit der Böden ausschlaggebend, die Verordnung in Kraft zu setzen“, berichtet Bezirkshauptfrau Michaela Rohrmoser. Ähnlich die Situation im Pinzgau: „In Neukirchen am Großvenediger gab es gestern einen kleinen Waldbrand, der glücklicherweise frühzeitig entdeckt wurde“, so Bezirkshauptmann Bernhard Gratz. „Für uns war das der Auslöser für die Maßnahme - neben den bereits trockenen Böden und Wetterprognosen für die kommenden Tage.“

Im Tennengau, Pongau und Flachgau hat es in den vergangenen Tagen unterschiedlich stark geregnet. „In den nördlichen Bezirken wird die Entwicklung genau beobachtet. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Verordnung jederzeit möglich ist“, so Bezirksforstinspektor Wolfgang Fizek von der BH Salzburg Umgebung.

Übrigens: Übertretungen des Erlasses, der im Forstgesetz geregelt ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

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