Angeklagter bestreitet

Mit Fußfessel Drogen im Darknet bestellt?

Salzburg
18.07.2019 11:59

Ein 27-Jähriger soll laut Anklage genau an jenem Tag, an dem der wegen Suchtgifthandels verurteilte Salzburger in den elektronischen Hausarrest entlassen wurde, Drogen bestellt und diese dann mit der Kryptowährung Bitcoin bezahlt haben. Der Mann musste sich bei einem Prozess am Donnerstag am Landesgericht Salzburg noch wegen weiterer Delikte verantworten. Er war großteils nicht geständig. Der Prozess wurde auf den 22. August vertagt. 

In mindestens sieben Angriffen soll der im Pongau wohnende Beschuldigte fünf Gramm Heroin, 100 Gramm Speed, 36 Gramm Crystal Meth und eine unbestimmte Menge an Kokain und der Partydroge MDMA von 3. Juli bis 2. November 2018 aus den Niederlanden und Kanada bestellt haben, um diese dann in Österreich an Abnehmer zu verkaufen. Laut Staatsanwaltschaft hat er im August 2017 auch 500 Gramm Speed und 20 Gramm Crystal Meth zur Weitergabe erworben - dazu sei der 27-Jährige geständig.

Der Angeklagte war im Mai 2018 wegen Drogenhandels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren am Landesgericht Salzburg verurteilt worden. Am 3. Juli erhielt er eine elektronische Fußfessel und durfte das Gefängnis verlassen. Die Pakete mit den bestellten Drogen hätte auch ein drogenabhängiger Angehöriger des Beschuldigten aus dem unverschlossenen Postkasten an der Wohnadresse des Salzburgers abholen können, während sich der Beschuldigte an seinem Arbeitsplatz aufgehalten habe, erklärte Verteidiger Kurt Jelinek vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Gabriele Glatz. Der Angehörige habe derzeit keine Wohnadresse und sei auf der Flucht.

„Im Zweifel für den Angeklagten“, zitierte der Anwalt aus der Strafprozessordnung. Sein Mandant werde zu den Vorwürfen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben mehr machen, sagte Jelinek. „Genau“, pflichtete derSalzburgerseinem Verteidiger bei. Staatsanwältin Sandra Lemmermayer hatte zuvor erklärt, dass der Angeklagte durch die Daten-Auswertungen seiner Computer und seines Handys und auch aufgrund von Erhebungen aus seinem Umfeld belastet wird. 

Der Prozess ist auf 22. August vertagt worden. Es werden noch weitere Zeugen einvernommen. 

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