Countdown läuft
Darum sollten Sie Ihre SIM-Wertkarte registrieren
Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) erinnert daran, dass zum 1. September alle SIM-Karten registriert sein müssen. Unregistrierte Wertkartenhandys könnten danach nicht mehr aufgeladen werden, mahnte die Behörde am Mittwoch per Aussendung Nutzer vor 2019 gekaufter Wertkarten dazu, sich um die Registrierung zu kümmern.
Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket eingeführt. Für neu gekaufte Wertkarten gilt sie bereits seit 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 erworbener anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen.
„Unangenehme Überraschungen vermeiden“
„Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen“, meinte Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer in einer Aussendung. Auf der RTR-Webseite rtr.at gibt es Links zu den Informationen von rund 20 Betreibern.
Diese müssen - optional auch gegen Gebühr - Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Kommen die Betreiber dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen Strafen bis zu 37.000 Euro. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei deren Vertriebspartnern, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“).
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