Urteil wird erwartet

Salzburger wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht

Salzburg
17.07.2019 14:00

Ein Salzburger ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg mit dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen konfrontiert worden. Der 27-Jährige soll im Alter von 17 Jahren bei einem zwölfjährigen Mädchen aus seinem damaligen Freundeskreis geschlechtliche Handlungen gesetzt und den Beischlaf vollzogen haben. Der Mann beteuerte seine Unschuld.

Der Beschuldigte kennt das mutmaßliche Opfer, das mittlerweile 23 Jahre alt ist, seit seiner Kindheit. Zu dem Übergriff soll es laut Anklage im Sommer 2008 auf einer Couch in der Wohnung einer Freundin gekommen sein, die sich über der elterlichen Wohnung des Salzburgers befand. Eine Anzeige erfolgte erst im März 2018, nach einem Selbstmordversuch der Frau und Klinikaufenthalten. „Der Angeklagte wird von dem Opfer nachvollziehbar belastet“, sagte Staatsanwalt Christoph Rother.

Der Salzburger bestritt die Anschuldigungen. „Den Vorfall hat es nicht gegeben. Ich bin nicht schuldig“, sagte er zum Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Thomas Tovilo-Moik. Das Verhältnis zu dem Mädchen sei geschwisterlich gewesen, schilderte der 27-Jährige. „Sie war extrem nett zu mir und anhänglich. Ich habe ihr auch geholfen, wenn sie Probleme hatte.“ Er habe sich damals auch nicht alleine mit der Zwölfjährigen in der Wohnung aufgehalten, es seien auch noch deren Bruder und die befreundete Bewohnerin anwesend gewesen. Doch der Bruder erklärte im Zeugenstand, die Bewohnerin sei nicht da gewesen. Er selbst habe die Wohnung früher verlassen als seine Schwester und der Angeklagte.

Wie erkläre er sich, dass er von dem Opfer belastet wird, wollte der Richter von dem Beschuldigten wissen. Seine Antwort: Er habe ihr vor zwei Jahren erklärt, dass er nichts mehr mit ihr zu tun haben wolle, sonst komme wieder „ein Blödsinn“ heraus. Damit nahm er Bezug auf einem Vorfall aus dem Jahr 2006, weswegen er wegen sexuellen Übergriffs an dem Mädchen im Jahr 2013 vor Gericht gestanden war.

Die Opfer-Anwältin forderte ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 12.900 Euro. Die nunmehr erwachsene Frau habe laut dem Gerichtssachverständigen eine schwere posttraumatische Belastungsstörung erlitten, sagte die Juristin. Ob noch heute ein Urteil gesprochen wird, war vorerst unklar.

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