Vor einem Jahr wurde der Ex-Chef der Österreichischen Wasserrettung, Landesstelle Steiermark, schuldig gesprochen: Ihm war vorgeworfen worden, 40.000 Euro Förderung von der Stadt Graz für ein Rettungsboot bezogen zu haben, das aber nie angeschafft wurde. Das Oberlandesgericht hob das Urteil aber auf, am Dienstag wurde neu verhandelt. Freispruch!
2011 nahm die Geschichte ihren Lauf: Laut dem Angeklagten (65) hätte ein neues Boot für die Österreichische Wasserrettung, Landesstelle Steiermark, angeschafft werden sollen. Dafür suchte er um eine Förderung an, bekam von der Stadt Graz - die wiederum beim Land ansuchte - auch 40.000 Euro überwiesen. „Für alle Beteiligten war klar, dass das Boot erst dann gekauft wird, wenn das Bootshaus steht. Das ist im Kooperationsvertrag auch so festgehalten“, wundert sich sein Verteidiger Gerald Ruhri über die Anklage wegen schweren Betrugs und Fördermissbrauchs.
Konto war im Minus
Das Konto der Wasserrettung selbst war zum Zeitpunkt der Überweisung hoch im Minus. „Über die Projektförderung hätte ich aber jederzeit verfügen können“, versichert der 65-Jährige dem Richter. Doch auch 2014, als er in Pension ging, gab es noch immer kein Bootshaus – und somit kein Boot, die Agenden hatten andere zu übernehmen.
Stadt verlangte Förderung erst jetzt zurück
„Die Stadt hat die Förderung nie zurückverlangt?“, will Richter Hanspeter Draxler von einem Zeugen, einem Stadt-Beamten, wissen. „Nein, erst vor 14 Tagen haben wir eine Zahlungsaufforderung an die Wasserrettung geschickt.“ Die Wasserrettung hat vorerst übrigens nicht vor, die Subvention rückzuerstatten und hat einen Anwalt eingeschaltet.
Strafrichter Draxler sprach den Angeklagten frei, weder Betrug noch Fördermissbrauch waren für ihn erkenntlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig!
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