„Krone“-Kolumne
„Der Mediziner hat auffallen sorgfaltswidrig gehandelt“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung, die Strafverteidiger Kurt Jelinek im Namen der Frau eingebracht hat. Es bestehe der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung mit Dauerfolgen. Die ehemalige Reinigungskraft erlitt laut Anzeige bei der Behandlung eine lebensbedrohliche Lungenschwäche und Gehirninfarkte. Sie ist seither halbseitig gelähmt.
Der Mediziner hat sich mittlerweile bei der Frau und ihrer Familie entschuldigt. Diese fordern 120.000 Euro Schmerzengeld und Schadenersatz.
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