Stadtbewohner sehen es immer wieder: Bettlergruppen, die in Parks oder Plätzen wie dem Mirabell- oder eben dem Volksgarten nächtigen. Dass dies teilweise verboten ist, zeigt ein aktueller Fall des Salzburger Landesverwaltungsgerichts.
In der Nacht von 21. auf den 22. November 2018 kontrollierten Beamte des Magistrats und der Polizei ein solches Camp mit sieben Zelten im Volksgarten. 13 Personen bekamen Strafverfügungen. Zwölf legten dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Bei vier wurde die Strafe erlassen, weil zwei der sieben Nachtlager gar keine richtigen Zelte waren, sondern vielmehr mit Planen abgedeckte Schlafplätze.
Heißt: Laut Campierverordnung ist es verboten, in Zelten zu schlafen, nicht aber unter freiem Himmel. Aufgrund der Einkommensverhältnisse der acht Bettler reduzierte das Gericht die Strafen: statt 200 müssen sie jeweils 100 Euro zahlen.
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