Taxichef verurteilt

Bestechungsversuch in Skiort war ein Eigentor

Tirol
16.07.2019 14:30
Wiederholt wurden die Taxis eines Unternehmers (26) im vergangenen Winter in einem Oberländer Skiort in der Fußgängerzone erwischt, obwohl dafür keine Erlaubnis vorlag. Um eine Anzeige zu vermeiden, wollte der Türke die Straßenaufsichtsorgane in zwei Fällen offenbar bestechen. Das Gericht sah dies als erwiesen.

Schon zu Beginn sammelte der Angeklagte bei der Richterin nicht gerade Pluspunkte. Denn obwohl er schon 2001 als 8-Jähriger nach Tirol kam, brauchte es einen Dolmetscher. Zwei Vorfälle im Jänner und im Februar brachten dem Taxiunternehmer die Anklage wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch (sprich: Bestechung) ein. Der 26-Jährige bzw. seine Fahrer waren von beeideten Straßenaufsichtsorganen wieder in der Verbotszone erwischt worden. Um eine Anzeige zu vermeiden, soll der Taxichef den Kontrolleuren dann einige Visitenkarten gereicht haben, dazwischen steckten gefaltete Geldscheine in Höhe von rund 70 Euro. Das Angebot „zog“ aber nicht.

Angeklagter beteuert, er habe nur zahlen wollen
„Ich wollte doch nur die Strafe bezahlen“, betonte der Angeklagte mehr als ein Dutzend Mal. Die Staatsanwaltschaft ging aber davon aus, dass die Kontrolleure dazu gebracht werden sollten, die Anzeige zu „vergessen“. Immerhin hatten sich in der Saison schon rund 20 Vergehen bei der BH gehäuft, bei weiteren aktenkundigen Verstößen habe der Verlust der Gewerbeberechtigung gedroht. Der Schöffensenat glaubte die Erklärungen des Angeklagten nicht und verhängte zwölf Monate bedingte Haft und 4800 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig). „Sie haben mit österreichischen Gesetzen nichts am Hut. Irgendwo in südlichen Ländern mag es möglich sein, auf diese Weise einer Strafe zu entgehen bei uns aber nicht“, begründete die Richterin.

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