Kommentar des Tages

Lasche Rechtssprechung bei Schüssen: „Unglaublich“

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15.07.2019 12:22

In regelmäßigen Abständen wählt die Community-Redaktion den ihrer Meinung nach interessantesten Kommentar von „Krone“-Lesern und präsentiert diesen in der Reihe „Kommentar des Tages“. Heute: Leser „ilsebil“ zu der Verwaltungsstrafe im Fall des ehemaligen FPÖ-Mandatar, der von einem Balkon 29 Schüsse abgefeuert hat.

Am vergangenen Freitag gab ein FPÖ-Mandatar mehrere Schüsse von seinem Balkon aus ab. Verletzt wurde zum Glück Niemand, und der Schütze wurde unmittelbar danach von der Partei ausgeschlossen.  Nun wurde bekannt das sowohl diese Tat, wie auch Hass-Postings von einem ehemaligen FPÖ-Funktionär in dem Zusammenhang, keine strafrechtliche Folgen haben.

Leser „ilsebil“ ist der Ansicht, dass die Rechtsprechung hier viel zu lasch ausgefallen ist. Auch wenn niemand verletzt wurde, war die offensichtliche Gefahr doch viel zu hoch.

Hier der Kommentar des Tages im Wortlaut:

“Unglaublich! Es häte sich doch auch in den Büschen ein Mensch doer ein Tier befinden können. Waffenverbot auf Lebenszeit ist das mindeste plus einer ordentlichen Verwaltungsstrafe.“

Hier können Sie den letzten „Kommentar des Tages“ nachlesen. 

Wenn auch Sie eine interessante Wortmeldung gefunden haben, die es Ihrer Ansicht nach wert ist, Kommentar des Tages“ zu werden, schicken Sie uns Ihren Vorschlag bitte an post@krone.at. Wir freuen uns über Zusendungen und wünschen Ihnen viel Glück, vielleicht wird bald auch einer Ihrer Kommentare unter dieser Rubrik zu finden sein!

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