Mindeststrafe

Elf Bilder und Videos mit NS-Bezug geteilt

Salzburg
15.07.2019 11:59

Vor acht Geschworenen nahm am Montag ein in Salzburg lebender Deutscher (36) Platz. Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g warf ihm der Staatsanwalt vor: Elf Bilder und Videos mit Bezug zur NS-Zeit hatte er laut Anklage via Whatsapp verschickt und damit verbotenerweise den Nationalsozialismus verherrlicht. Das erkannte auch der Angeklagte und legte im Landesgericht ein vollumfängliches Geständnis ab. Urteil: 12 Monate auf Bewährung, nicht rechtskräftig.

Die Bilder- und Videodateien verschickte der Deutsche der Anklage nach am 5. Oktober 2016 und am 25. Dezember 2017. Darauf zu sehen waren teils Zusammenschnitte von Kampfhandlungen aus dem Zweiten Weltkrieg und auch andere, beispielsweise die Hitler tanzend zeigten. Im Prozess übernahm der 36-Jährige die volle Verantwortung für sein Handeln, wie sein Verteidiger Andreas Schöppl betonte: „Mein Mandant hat sich in der Verhandlung vom NS-Gedankengut distanziert.“ Zudem ist der Deutsche unbescholten. Daher bekam er auch die Mindeststrafe bei einem Strafrahmen von 1 bis 10 Jahren: also 12 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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