Zu gering, gerecht, oder gar zu hoch? Über das Ausmaß der Strafe gegen den Arzt Eduard L. diskutieren Laien, Experten und die Betroffenen heftig. Die Teil-Verurteilung sei eine „späte erste Genugtuung“, teilten die Kinder in einer Aussendung mit. „Das Strafausmaß selber hätte aber nicht geringer sein können und ist ein Hohn für uns“, so eine Tochter. Unterstützt werden sie dabei vom Verein der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF), wonach Gewalt an Frauen und Kindern verharmlost werde. Von der Staatsanwaltschaft fordert der Verein eine Berufung ein.
„Teilbedingte Haft wäre angemessen“
Auf eine Strafberufung hofft auch Privatbeteiligtenvertreter Gerald Ruhri, der im Gespräch mit der „Krone“ allerdings sofort klarstellt: „Das soll auf keinen Fall eine Kritik am Richter sein. Den Milderungsgründen stehen aber massive Erschwerungsgründe gegenüber, wie der lange Deliktszeitraum und schwerwiegende Beeinträchtigungen der vier Opfer, die auch heute noch bestehen.“ Weiters fragt er sich, ob die teilweise Umwandlung der Haft- in eine Geldstrafe tatsächlich begründet ist. Eine teilbedingte Haftstrafe hätte der bekannte Strafverteidiger als angemessen betrachtet: „Eine Haft und die damit verbundene Stigmatisierung wäre dem Angeklagten dank Fußfessel erspart geblieben, das Signal wäre aber ein ganz anderes gewesen.“
Ob die Staatsanwaltschaft Graz Rechtsmittel einlegen wird, war am Freitag noch nicht klar. Ebenso nicht, ob die Kinder den Zivilrechtsweg beschreiten.
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