Arbeitszeitgesetz neu

90-Stunden-Woche: Die Konsequenz der Neuregelung?

Vorarlberg
12.07.2019 14:03

In nahezu keinem Job ist nicht ab und zu die eine oder andere Überstunde gefordert. Besonders in der Gastronomie und in Tourismusbetrieben sind Überstunden - wie hinlänglich bekannt - bei Weitem keine Seltenheit. Nach der Neuregelung der Höchstarbeitszeit im September des Vorjahres, dem viel diskutierten Zwölfstundentag, lässt nun der Fall mehrerer Vorarlberger Hotelbetriebe aufhorchen, deren Mitarbeiter teils mehr als 90 Stunden pro Woche im Einsatz waren. Einzelne Fälle oder bereits gelebte Praxis? krone.at hat nachgefragt.

Die Summe ist es, die es letzten Endes ausmacht, und im schlimmsten Fall auch krankmachen kann: Mehr als 90 Arbeitsstunden pro Woche hatten Mitarbeiter von insgesamt drei Vorarlberger Hotelbetrieben leisten müssen, Wochen ohne Ruhetag waren der Alltag in sechs Betrieben. Die Begründung: Personalnot. Aufgeflogen war das im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle des Arbeitsinspektorats Vorarlberg, die einen regelrechten „Flächenbrand“ zutage förderte, wie es die stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialpolitik der AK Wien, Silvia Hruska-Frank, im Gespräch mit krone.at formulierte. Denn Überschreitungen des Arbeitszeitgesetzes gab es in beinahe der Hälfte aller überprüften Betriebe.

„Sehr viele Betroffene scheuen den Konflikt“
Die seit nunmehr zehn Monaten geltende Grenze der Höchstarbeitszeit, eine 60-Stunden-Woche: ausgereizt, die Grenze des Erlaubten teils sogar weit überschritten. Tatsächlich habe man seit Inkrafttreten der neuen Regelung im Vorjahr einen Anstieg an Meldungen und Beschwerden seitens Arbeitnehmern - hier vor allem im Gastrogewerbe - bemerkt, berichtete die Sprecherin. Probleme mit Überschreitungen der nun gültigen 60-Stunden-Woche gebe es häufig. „Sehr viele der Betroffenen scheuen jedoch mögliche Konflikte, wollen nicht streiten oder haben zu sehr Angst, den Job zu verlieren“, so Hruska-Frank. Von weiteren Schritten würden die meisten daher absehen.

Allerdings gehen bei der Arbeiterkammer auch Anfragen von Arbeitgebern ein, die sich über die neue Regelung näher informieren. „Der große Teil der Arbeitgeber möchte sich im rechtlichen Rahmen bewegen und erkundigt sich bei Unklarheiten“, betonte die Sprecherin, doch schwarze Schafe gebe es weiterhin, „wie der Ausgang der Schwerpunktkontrolle in Vorarlberg gezeigt hat“. Über die Zahl der bei der Kontrolle tatsächlich ertappten Betriebe zeigte sie sich freudig überrascht.

Das geschieht bei Übertretungen:
Wird ein Unternehmen bei der Missachtung der geltenden Bestimmungen erwischt, gibt es eine klare Vorgehensweise, so die Leiterin des Bereichs Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat im Sozialministerium, Anna Ritzberger-Moser, gegenüber krone.at: „Bei Übertretungen fordert das Arbeitsinspektorat das Unternehmen auf, den Missstand zu beseitigen. Wird dem nicht Rechnung getragen, wird Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.“ Die Folge: ein Strafverfahren. Kein Pardon gibt es allerdings bei schwerwiegenden Übertretungen, hier sei „sofort Anzeige zu erstatten“, so Ritzberger-Moser. Im Vorjahr waren es übrigens insgesamt 103 Strafanzeigen, die Summe der beantragten Strafen betrug 470.316 Euro.

So oft wurde die Höchstarbeitszeit neu überschritten:
Und wie wirkte sich die Neuregelung bis dato auf die tatsächlichen Arbeitszeiten aus? Wie die aktuellsten Zahlen des Sozialministeriums zeigen, wurden seit dem 1. September 2018, dem Tag des Inkrafttretens der 60-Stunden-Woche, bis zum 31. Mai 2019 - für Juni liegen noch keine Zahlen vor - insgesamt 330 Übertretungen gegen die Höchstarbeitszeit, also die 60-Stunden-Woche, registriert.

Betrachtet man die Quartalszahlen der festgestellten Übertretungen von Ende 2017 bis 2019 (für die einzelnen Monate liegen laut Ministerium keine gesonderten Zahlen vor, Anm.), so waren diese Ende 2018 - in diesem Zeitrahmen galt bereits die 60-Stunden-Neuregelung - auf dem Tiefststand angekommen: Insgesamt 711 Verstöße wurden registriert.

Auffällig auch die Zahl der Höchstarbeitszeitüberschreitung im Vergleich: „Lediglich“ 90 wurden im 4. Quartal 2018 gezählt. Im 4. Quartal 2017 waren es noch 285.

„Gilt Tempo 90, hält sich auch nicht jeder daran“
Allerdings: „Gilt auf der Straße Tempo 90, so hält sich ja nicht jeder Mensch daran. Manch einer fährt stattdessen 110. Stellt man dann ein Tempo-110-Schild auf, ist es derselbe Prozess. Es bleibt nicht bei Tempo 110, mancher fährt dann vielleicht mit Tempo 130“, gibt die AK-Sprecherin zu bedenken. Mit der Erhöhung der Höchstarbeitszeit könnte es sich genauso verhalten, so die Befürchtungen.

Und die Zahlen des 1. Quartals 2019 zeigen: Die Zahl der Überschreitungen der nun gültigen Höchstarbeitszeit hat sich im Vergleich zum Vorjahresende bereits erhöht. Bei insgesamt 6992 Kontrollen der österreichischen Arbeitsinspektorate wurden 1054 Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz registriert. In insgesamt 117 Fällen ging es dabei bereits um Übertretungen der Höchstarbeitszeit.

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