Versand ohne Rezept

Illegaler Handel mit Medikamenten aufgeflogen

Wien
20.04.2010 09:11
Der Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist zwar in der EU verboten, dürfte aber durchaus lukrativ sein – zwei Apotheker aus Alsergrund und Ottakring haben aus diesen Gründen offenbar ihre rechtlichen Bedenken über Bord geworfen. Ein Tiroler Kollege ließ die schwarzen Schafe nun auffliegen. Es gibt Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs, auch verwaltungs- und disziplinarrechtliche Konsequenzen könnte es geben, meinen Juristen und der Präsident der Tiroler Landesgeschäftsstelle der Apotheker, Martin Hochstöger.

Die Bestellungen konnten bequem über das Internet getätigt werden, ohne Rezept wurden die gewünschten Arzneiprodukte innerhalb weniger Tage an die Arbeitsstelle des Kunden geliefert, so Hochstöger. Die zwei beschuldigten Apotheker dürften mit einem Einzelunternehmer zusammengearbeitet haben, über den die Bestellungen und Lieferungen abgewickelt wurden. Nachdem dieser aufgeflogen war, hätten die Apotheker eben das ganze Geschäft übernommen. Der Unternehmer diente dem Tiroler Apothekerkammerpräsidenten in der Causa allerdings als "Kronzeuge".

Von Verhütung bis zu Erektionsstörungen
"Da haben wir gehandelt und uns ausschließlich auf rezeptpflichtige Arzneimittel konzentriert", so der Standesvertreter. Versandhandel damit sei nämlich absolut verboten. Die Produktpalette hätte sich "quer durch den Gemüsegarten" bewegt – von der Anti-Baby-Pille bis zu Mitteln gegen Erektionsstörungen.

Rainer Prinz, Jurist der Österreichischen Apothekerkammer in Wien: "Wir haben zwei Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht. Solche Verfahren gehen praktisch immer auf Unterlassung. Sie sind normalerweise zweistufig, mit einer Art 'einstweiligen Verfügung' am Beginn". Der ehemals involvierte Tiroler Einzelunternehmer hatte eine Unterlassungserklärung bereits am 16. Februar abgegeben und Anwaltskosten in Höhe von rund 1.300 Euro bezahlt.

"Geht um Arzneimittelsicherheit"
Der Tiroler Apothekerkammerpräsident hofft nun, dass es gelingt, die schwarzen Schafe seiner Branche an ihren illegalen Tätigkeiten zu hindern, schließlich gehe es " im Grunde um die Arzneimittelsicherheit".

Offen seien auch disziplinarrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten. Und wie die Apotheker Gewinne mit Abschlägen von bis zu 50 Prozent tätigen wollten, wäre unklar. Hochstöger: "Ich habe mir das mit Rabatten von 30 bis 50 Prozent auszurechnen versucht. Entweder ich kann nicht rechnen - oder die Anderen." Solche Abschläge seien einfach unwirtschaftlich, abgesehen von allen anderen Aspekten.

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