Frau nicht in Anstalt

In Gemeindeamt mit Gewehr gedroht, nun Prozess

Tirol
12.07.2019 09:00
Bange Minuten am 30. April in der Gemeinde Hopfgarten im Brixental: Plötzlich stand eine sichtlich aufgebrachte Frau im Amt, sie hielt einem Bediensteten ein Gewehr vor die Brust und verlangte den Bürgermeister. Der Spuk verlief glimpflich, nun folgte der Prozess.

„Mir geht's schlecht, wenn ich daran denke. In der Rückschau ist mir der Tag unerklärlich“, schüttelte die Akademikerin den Kopf. Ein Grundstücksstreit hatte sich derart aufgeschaukelt, dass die Frau zunehmend glaubte, man trachte ihr und dem minderjährigen Sohn nach dem Leben. Zu spüren bekamen dies zunächst harmlose Straßenarbeiter in der Nähe ihres Hauses. Die 52-Jährige schoss mit einem Repetiergewehr zweimal aus ihrem Auto, als einer der Männer aus dem Container kam. Danach fuhr die Angeklagte zur Gemeinde und forderte unter Vorhalt des (ungeladenen) Gewehrs, dass der Bürgermeister erscheinen solle. Offenbar wollte sie ihm in der Grundstückscausa Schriftstücke übergeben. Ein Mitarbeiter entriss der Tobenden dann die Waffe.

Zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig
Die Gutachterin attestierte eine Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Es habe sich um eine bipolare affektive Störung gehandelt. Einige Tage nach der Tat sei mit der 52-Jährigen noch immer kein normales Gespräch möglich gewesen. „Nun habe ich aber eine völlig veränderte Person erlebt, die Medikamente haben sehr gut angesprochen.“ Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt wurde bedingt auf fünf Jahre nachgesehen. Die Frau muss sich einer engmaschigen Behandlung unterziehen und diese ständig nachweisen, dann gehe keine weitere Gefahr von ihr aus.

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