Prozess am Donnerstag

27-Jähriger wegen Drogenhandels vor Gericht

Salzburg
11.07.2019 14:40

Ein 27-Jähriger ist am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg mit dem Vorwurf konfrontiert worden, er habe insgesamt zehn Kilogramm Cannabiskraut und zwei Kilo Kokain an Drogenabnehmer verkauft. Der in Salzburg lebende Syrer war einem verdeckten Ermittler ins Netz gegangen. Er zeigte sich zu einem Teil der Anklage geständig. Die Verhandlung wurde auf 1. August vertagt.

Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte hat vor seiner Inhaftierung im Februar 2019 in Salzburg als Kellner gearbeitet. Der vorgeworfene Tatzeitraum reicht von 2016 bis 2019. Am 16. Jänner 2019 übergab er laut Staatsanwaltschaft einem verdeckten Ermittler eine Probelieferung von neun Gramm Kokain mit einem Reinheitsgehalt von 82 Prozent um 55 Euro pro Gramm und zwei Wochen später weitere 200 Gramm Kokain. Zu diesem Anklagepunkt zeigte sich der 27-Jährige geständig. Verteidiger Leopold Hirsch ortete aber eine „Tatprovokation“, wie er zur vorsitzenden Richterin des Schöffensenates, Gabriele Glatz, sagte.

Der Angeklagte schilderte, der verdeckte Ermittler sei auf ihn zugekommen. Dieser habe ein halbes Jahr lang nach Drogen gefragt, obwohl er nichts mehr damit zu tun habe wollen. Letztendlich habe er eingewilligt, weil der Mann versprochen habe, ihm bei Zustandekommen des Geschäftes einen Mercedes für einen guten Preis zu verkaufen. Das Auto habe er für einen Bekannten erwerben wollen, sagte der Syrer, er selbst besitze keinen Führerschein. Von wem er die Drogen bezogen hat, wollte er der Richterin nicht sagen. Er sei ihm Gefängnis bedroht und geschlagen worden, davon gebe es ein Video, rechtfertigte sich der Beschuldigte.

Die ihm angelastete Drogenmenge bestritt der Angeklagte. Ein internationaler Krimineller, der derzeit eine Gefängnisstrafe absitze, habe ihn belastet, weil er sich als Zeuge im Prozess gegen den Mann der Aussage entschlagen und nicht zu seinen Gunsten ausgesagt habe. Der Syrer, bei dem bei einer Hausdurchsuchung Drogen sichergestellt wurden, gestand einen Eigenkonsum von fünf Gramm Kokain und 150 Gramm Cannabiskraut ein. Verteidiger Hirsch hatte zu bedenken gegeben, dass Teile der Anklage aus formalen Gründen nicht zu einer Verurteilung führen könnten, weil die Vorwürfe schon Gegenstand eines Verfahrens gewesen seien.

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