„Der Kassenvertrag ist im 21. Jahrhundert angekommen. Nie zuvor hatten niedergelassene Ärzte so viele Möglichkeiten, ihre Praxis nach persönlichem Bedarf zu organisieren“, stellte GKK-Obmann Albert Maringer bei der Präsentation der „erweiterten Vertretung“ zufrieden fest. Was sperrig klingt, ist in Wirklichkeit ein unbürokratisches Modell für die Zusammenarbeit von Vertragsärzten mit Nicht-Vertragsärzten. Auf Basis von freien Dienstverträgen kann der Chef einer Ordination einen oder mehrere Kollegen in seine Praxis holen.
Drei Varianten
Insgesamt wurden drei Möglichkeiten geschaffen: Beim Jobsharing teilen sich mehrere Mediziner des gleichen Fachs eine Praxis. Durch unbefristete Kooperationen soll vor allem der dauerhafte Zusatzbedarf an medizinischer Versorgung - etwa aufgrund stetig steigender Bevölkerungsdichte - abgedeckt werden. Weiters gibt es nun auch sogenannte befristete Tätigkeiten. Um kurzfristig etwa ein schnelleres Abarbeiten von angestauten Wartezeiten oder die Versorgung von Patienten bei einer unbesetzten Stelle zu ermöglichen.
Große Zielegruppe
Die „Zielgruppe“ für alle drei Varianten ist laut Felix Wallner, Kammeramtsdirektor der Ärztekammer, vielfältig. Dabei kommen etwa Ärzte, die Teilzeit arbeiten wollen oder können oder jene, die lieber im Team arbeiten, in Frage. „Es gibt insgesamt rund 4500 Ärzte, davon sind rund 1100 Vertragsärzte und 2000 Fachärzte in Spitälern. Auch wenn nur ein Teil mitmacht, ist das ein großer Fortschritt“, so Wallner.
Ärzte können bald Ärzte anstellen
Neben der „erweiterten Vertretung“ basteln GKK und Ärztekammer auch schon an der Anstellung von Ärzten bei Ärzten. Ab Oktober soll dies möglich sein. Bis dato fehlte die gesetzliche Grundlage.
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