Bedingte Haftstrafe

Eigene Kinder gequält: Steirischer Arzt verurteilt

Steiermark
11.07.2019 13:24

Nach sieben Verhandlungstagen steht das (nicht rechtskräftige) Urteil fest: Der oststeirische Arzt Eduard Lopatka wurde am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 1920 Euro verurteilt. Der Mediziner soll seine vier heute erwachsenen Kinder jahrelang gequält haben. Der Prozess fand bereits zum zweiten Mal statt.

Der praktische Arzt soll seine Kinder in erster Linie verbal gequält haben, indem er laut Anklage mit Selbstmord drohte oder sie mit abfälligen Äußerungen kränkte. Lopatka fühlte sich in keiner Weise schuldig, im ersten Prozess erfolgte ein Freispruch, der vom Oberlandesgericht aufgehoben wurde.

Ende Februar begann die Prozess-Neuauflage mit Oliver Graf, einem anderen Richter. Der Angeklagte gab bei seiner Befragung zu, Selbstmorddrohungen geäußert zu haben, „aber nur innerhalb der Familie“, wie er betonte. Er habe große Angst vor einer Scheidung gehabt, außerdem sei er überarbeitet gewesen.

Schraubenzieher in Bauch gerammt
Lopatka leugnete vor Gericht auch die zahlreichen Selbstverletzungen nicht: Er hatte sich mit dem Skalpell geschnitten, Nadeln in alle möglichen und unmöglichen Stellen seines Körpers gestochen. Einmal rammte er sich einen Schraubenzieher in den Bauch - und machte anschließend ein Foto davon. Die Taten seien für ihn „wie ein Ventil“ gewesen. Seine Kinder hätten zwar die Verletzungen gesehen, seien aber bei der Entstehung nie dabei gewesen, beteuerte der Arzt.

Gutachterin: Arzt wollte Beachtung
Laut Gerichtsgutachterin Heidi Kastner sei es Beachtung gewesen, was der angeklagte Arzt wollte. Das Quälen seiner Kinder, wie die Anklage vorwirft, sei laut ihr nicht im Vordergrund gestanden. Um sein Ziel zu erreichen, habe er Mitleid durch Selbstmorddrohungen und Verletzungen erzeugen wollen.

Für die zerrüttete familiäre Situation sei zudem nicht der Angeklagte alleine verantwortlich, die Mutter habe auch das Ihre dazu beigetragen: „ein Scheidungsszenario zweier Menschen, die sich selbst in den Vordergrund stellen“.

Sauf-Video veröffentlicht
Der Prozess war auch eine „Schlacht“ um die mediale Deutungshoheit. So gingen vor wenigen Wochen Kinder des Arztes mit einem Video, das sie in jungen Jahren zu Hause beim Trinken von Alkohol zeigt, an die Öffentlichkeit.

„Lebe von Notstandshilfe“
Am letzten Prozesstag ging es auch um die finanzielle Situation des Mediziners. Er hatte vor seiner nach wie vor aufrechten Suspendierung ein monatliches Nettogehalt von 10.000 Euro angegeben, mittlerweile bekommt er nach eigener Aussage Notstandshilfe. 

Ex-Frau: „Zwölf- oder 15-mal mit Suizid gedroht“
Dann wurden wieder Videos und Audioaufnahmen vorgespielt, die die Anwälte der Kinder beantragt hatten. Zu sehen waren der Angeklagte und seine Ex-Frau bei Gesprächen über seinen psychischen Zustand, auch Telefonate waren zu hören. „Du hast mit Suizid gedroht, zwölf- oder 15-mal“, war die Stimme der Frau zu vernehmen. „Das ist das Allerschlimmste für mich. Immer, wenn ich gehen wollte, hast du angefangen“, warf sie ihm vor. Bei den Videos wurde deutlich, dass die Familie den Vater offenbar permanent überwacht und Beweise gesammelt hatte.

Staatsanwalt: Eltern haben „gänzlich versagt“
Staatsanwalt Christian Kroschl sprach am Donnerstag in seinem Schlussplädoyer von einer „Chronologie des gänzlichen Versagens von Eltern“. Die Kinder bezeichnete er als „absolut glaubwürdig“, auch der Gutachter habe „ihr Leiden klar und schlüssig“ dargelegt. Der Angeklagte habe seine Familie „jahrelang mit seinem theatralischen Verhalten unter Druck gesetzt“, befand der Ankläger.

Das Verhalten von Eduard Lopatka habe dazu geführt, dass die Kinder dauerhaft traumatisiert seien. Er habe auch versucht, „seine Kinder und die Ex-Frau als Lügner darzustellen, das ist aber misslungen“. Er selbst „nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau“, befand der Ankläger. Lopatka habe zugegeben, den Kindern ein wenig Alkohol gegeben zu haben. Dagegen sei auf einem Video zu sehen, wie die Kleinen „ein Wettsaufen mit Bier veranstalten“, prangerte der Staatsanwalt an. Das Verhalten des Arztes „diente nur dazu, andere zu manipulieren“.

Nur teilweise schuldig
Kurz nach Mittag dann das Urteil: „Ich habe Sie nur dort verurteilt, wo ich mir sicher war, dass Sie schuldig sind", betonte Richter Graf. Lopatka wurde vom Vorwurf, eine seiner Töchter medikamentenabhängig gemacht zu haben, freigesprochen. Ein Schuldspruch erfolgte in Bezug auf den Waffenbesitz und teilweise wegen Quälens.

Der Arzt wurde zwar wegen des Quälens seiner vier Kinder schuldig gesprochen, allerdings betraf das in erster Linie die Selbstmorddrohungen. Angeklagt war auch gewesen, dass die Kinder ihrem Vater Spritzen setzen mussten. Diesen Tatbestand sah der Richter nur beim Sohn erfüllt. Die weiteren Selbstverletzungen wie der oft zitierte Vorfall mit dem Schraubenzieher, den ihm eines der Kinder aus dem Bauch ziehen musste, sah der Richter nicht als strafbar an. „Ich bin keine moralische Instanz“, betonte er.

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