Ihre augenscheinliche Vorliebe für jüngere Männer hat eine Burgenländerin in Schwierigkeiten gebracht. Der vorbestrafte afghanische Freund der 43-Jährigen rastete derart aus, dass sie die Polizei rief und die Beziehung beendete. Trotzdem gab sie sich vor Gericht als seine Lebensgefährtin aus - und verweigerte so die Aussage ...
Blind vor Liebe dürfte die Burgenländerin gewesen sein, als sie den wegen gefährlicher Drohung und schwerer Körperverletzung vorbestraften Afghanen bei sich und ihren vier Kindern einziehen ließ. Gut ging das nicht. Wiederholt kam es zu Streitereien. Als bei Yassir J. wieder einmal alle Sicherungen durchbrannten, rief die 43-Jährige die Polizei: Festnahme des 19-Jährigen! Bei der Einvernahme erklärte das Opfer: „Die Beziehung zu ihm ist vorbei.“ So steht es im Polizeiprotokoll. Trotzdem gab sie sich im Prozess gegen ihren Lover als „Lebensgefährtin“ aus und entschlug sich der Zeugenaussage.
Was ihr nun eine Anklage einbrachte. Der Vorwurf: Sie habe dadurch eine niedrigere Strafe für den Brutalo erreichen wollen. „Das stimmt nicht, andere Zeuginnen haben ja zuvor schon bestätigt, dass er strafbar gehandelt habe“, betonte die Frau. Zwar gab es deshalb einen Freispruch, aber auch mahnende Worte der Richterin: „Man kann sich nicht nach Lust und Laune aussuchen, ob man gerade Lebensgefährtin ist oder nicht.“
Kronen Zeitung
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