Nach Schrems-Klage

EuGH prüft Facebooks Datenübermittlung in die USA

Web
09.07.2019 07:43

Der Europäische Gerichtshof befasst sich am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung damit, ob das Facebook personenbezogene Daten in die USA übermitteln darf. Der österreichische Datenschutzaktivist Maximilian Schrems wehrt sich dagegen, dass das soziale Netzwerk in Europa mit Firmensitz in Irland Daten an den Mutterkonzern in den USA weitergibt.

Schrems hatte bereits einmal erfolgreich gegen die Weitergabe seiner persönlichen Facebook-Daten in die USA vor dem EuGH geklagt. Im Oktober 2015 kippte der EU-Gerichtshof das „Safe Harbor“-Abkommen wegen der Massenüberwachung durch US-Geheimdienste, das bis dahin den unkomplizierten Datenaustausch der Europäer mit den USA regelte. Die EU-Kommission hat daraufhin 2016 ein neues Datenaustauschabkommen - das „Privacy Shield“ (Datenschutzschild) - mit den USA angenommen.

In dem laufenden Verfahren geht es um die Datenübermittlung von Facebook Irland, wo der Konzern seinen Europasitz hat, auf der Grundlage von sogenannten Standardvertragsklauseln. Schrems beanstandet vor dem irischen Datenschutzbeauftragten die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten durch Facebook Irland an Facebook in den USA. Der Datenschutzbeauftragte solle alle Datenübermittlungen zwischen den beiden Unternehmen aussetzen. Facebook ist nach Ansicht des Klägers nämlich verpflichtet, die übermittelten Daten US-Behörden wie der NSA und dem FBI zugänglich zu machen, ohne dass die Betroffenen dagegen gerichtlich vorgehen könnten.

Facebook macht geltend, dass das EU-Recht nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der nationalen Sicherheit gelte, unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der EU oder in den USA stattfinde. Der irische Datenschutzbeauftragte hat sich an den irischen High Court gewandt, damit dieser vor dem Europäischen Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung kläre. Dieser soll nun klären, ob die Übermittlung personenbezogener Daten die in der EU-Grundrechtecharta verbürgten Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, auf Schutz personenbezogener Daten und auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt. 

Ein Urteil in dem Rechtsstreit wird frühestens zu Jahresende oder im nächsten Jahr erwartet.

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