Richter urteilte

Unfallopfer (7) muss Schaden am Auto nicht zahlen

Salzburg
09.07.2019 10:24
Dieser „Krone“-Bericht schlug hohe Wellen. Ein Autofahrer (19) hatte nach einem Unfall 1200 Euro vom siebenjährigen Leon gefordert, weil dieser den Pkw beschädigt hätte. Am Bezirksgericht Salzburg wurde das per mündlichem Urteil abgeschmettert.

„Wir sind sehr erleichtert“, sagt Mama Carina Sobkova. Mehr als 11.000 Euro Schmerzengeld erstritt der Seekirchener Anwalt Olaf Rittinger für Leon. Die Gegenforderung des Unfalllenkers nach 1200 Euro für den Schaden am Auto wies der Bezirksrichter ab. Das teilte er vorerst mündlich mit – das schriftliche Urteil steht noch aus.

Am Morgen des 5. November 2018 war Leon gerade auf dem Weg in die Volksschule, als ihn an der Kreuzung Gaisbergstraße-Stöcklstraße ein Auto erfasste. Der Bub erlitt einen offenen Bruch des Waden- und Schienbeins und musste fünfmal operiert werden. „Er hat noch immer Schmerzen, vor allem am Abend“, berichtet seine Mutter. Umso unverständlicher waren für sie und Leons Papa die Gegenforderung des Unfalllenkers auf die Schmerzengeld-Klage in Leons Namen.

Ein Leser aus Tirol meldete sich spontan bei der „Krone“-Redaktion und bot an, die 1200 Euro zu übernehmen. „Ich war so dankbar. Ich kann derzeit wegen Leons Unfall nicht arbeiten und habe daher kein Einkommen. Wir hätten nicht gewusst, wie wir das zahlen sollen“, sagt Leons Mama.

Wolfgang Fürweger
Wolfgang Fürweger
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