Staatsbürgerschaft

Wiener IS-Kämpfer: Stadt schaltet nun Gericht ein

Wien
08.07.2019 06:50

Im Fall eines mutmaßlichen Wiener IS-Kämpfers, der Anfang März mit einem Internetvideo (siehe oben) für Aufsehen gesorgt hatte, hat die Stadt Wien nun die Justiz eingeschaltet. Denn: Azad G. (27) soll die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden. Allerdings sitzt er letzten Angaben zufolge in kurdischer Gefangenschaft in Syrien - und ist damit für die heimischen Gerichte nicht greifbar. Daher wurde nun ein Abwesenheitskurator beauftragt.

In einem Facebook-Video meldete sich der Mann Anfang März. Er sei in Österreich, konkret in Wien, geboren, seine Mutter stamme aus der Türkei, so Azad G. in dem Video. Weiters behauptete der junge Mann, vom Islamischen Staat „reingelegt“ worden zu sein. Der Fall zog schnell auch hierzulande Kreise, nachdem bekannt wurde, dass sich der mutmaßliche Terrorist nicht nur nach einer Schussverletzung in Wien erholt hatte - er bekam auch die Mindestsicherung. Azad G. besuchte außerdem während seines „Fronturlaubes“ vom Steuerzahler finanzierte AMS-Kurse und wurde in einem Wiener Spital mehrfach amulant behandelt.

Vorstoß von Bürgermeister Ludwig
Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) beauftragte daraufhin die zuständige Magistratsabteilung 35, den Fall zu prüfen - und diese leitete das Verfahren zur Entziehung der Staatsbürgerschaft ein. Da Azad G. allerdings für die Behörden nicht greifbar ist, wurde nun beim zuständigen Bezirksgericht die Bestellung eines Abwesenheitskurators beantragt, berichtet der ORF. Dieser soll Behördenschriftstücke entgegennehmen und die Interessen des abwesenden Mannes im laufenden Verfahren zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft vertreten. Er kann dann auch Einspruch gegen das Ermittlungsergebnis des zuständigen Magistratsamts einlegen.

„Keine Rückkehrwünsche“ bei Azad G.
Azad G. selbst soll übrigens keine Rückkehrwünsche geäußert haben, sagte ein Außenamtssprecher bereits im April. „Wir haben auch Angehörige eingeladen und zum Aufenthaltsort befragt. Allerdings ohne Ergebnis“, sagt der Leiter der zuständigen MA 35, Werner Sedlak, gegenüber Radio Wien. Der 27-Jährige soll die türkisch-österreichische Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, weshalb eine Aberkennung tatsächlich möglich wäre, weil der Betroffene dann nicht staatenlos wäre. 

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