Urteil nach Wahl?

Swap-Prozess gegen Schaden verzögert sich

Salzburg
06.07.2019 08:33
Am 28. Juli 2017 wurden der damalige Bürgermeister Heinz Schaden und sechs weitere Angeklagte wegen der Übergabe von Zinswetten (Swaps) von der Stadt an das Land verurteilt. Schaden fasste drei Jahre Haft aus, eines davon unbedingt. Er trat daraufhin zurück. Das Urteil ist noch immer nicht rechtskräftig.

„Die Verhandlung findet frühestens im September statt“, sagt der Sprecher des Obersten Gerichtshofs (OGH), Kurt Kirchbacher, auf „Krone“-Anfrage. Sechs der sieben Angeklagten hatten 2017 gegen ihre Verurteilungen Rechtsmittel eingelegt. Nur die ehemalige Leiterin des Budgetreferat des Landes, Monika Rathgeber, nahm ihre Zusatzstrafe – ein Jahr auf Bewährung – an.

Der Fall liegt nun schon seit Monaten beim Höchstgericht, das in einer öffentlichen Verhandlung entscheiden wird. Die Generalprokuratur empfiehlt als höchste Anklagebehörde, alle Schuldsprüche zu bestätigen.

Warum die Verzögerung? „Alle fünf Senatsmitglieder müssen den Fall durchgehen und sich eine Meinung bilden.Erst dann gehen sie in die Verhandlung“, erklärt Kirchbacher. Justiz-Insider gehen davon aus, dass die politisch brisanten Urteile erst nach der Wahl am 29. September gefällt werden.

Wolfgang Fürweger
Wolfgang Fürweger
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