Ein deutsches Unternehmen hatte „Sparbücher“ angeboten, obwohl es für das Einlagengeschäft gar keine Genehmigung hatte. Investiert hatte auch ein Niederösterreicher. Die Ombudsfrau und das Europäische Verbraucherzentrum Österreich konnten dem Leser helfen, sein Geld wieder zurückzubekommen…
Im Jänner hat Helmut S. aus Niederösterreich die Werbung der Firma MABA FinTech GmbH gesehen, in der mit hohen Zinsen geworben wurde. Er beschloss, 5000 Euro anzulegen. Der Traum von der „Traumverzinsung“ platzte kurze Zeit später, als ein Schreiben der deutschen Bankenaufsicht ins Haus flatterte. Herrn S. wurde mitgeteilt, dass die Firma mit Sitz in München keine Genehmigung für die Durchführung des Einlagegeschäftes habe und deshalb sämtliche Kundengelder zurückzahlen müsse. „Darauf warte ich“, kam Herr S. zu uns.
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich riet, bei Gericht einen Zahlungsbefehl zu beantragen. Was Herr S. mit einem Anwalt tat und sein Geld zurückerhielt. Die Ombudsfrau erntete aus München Schweigen.
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