„Krone“-Ombudsfrau

Getrennte Flugbuchungen: Ärger mit Reiseportal

Ombudsfrau
05.07.2019 11:30

Was viele Konsumenten nicht wissen: Reiseportale im Internet reservieren bei Flugbuchungen Hin- und Rückflug oft getrennt. Was z. B. bei Flugstreichungen für Probleme sorgen kann. Wie im Fall zweier Wiener. Ihnen konnten die Ombudsfrau und das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) helfen!

Im vergangenen Dezember wollte Gottfried V. mit seiner Frau nach Tallinn (Estland) fliegen, um dort den Weihnachtsmarkt zu besuchen. Einen Flug für den Trip buchte der Wiener bei einem Online-Reiseportal. „Anfang November habe ich die Info erhalten, dass der Hinflug storniert wurde“, so der Leser. Weil der angebotene Ersatzflug zu spät gewesen wäre, stornierte Herr V., forderte sein Geld zurück. Dabei stellte sich plötzlich heraus, dass das Reiseportal den Hin- und Rückflug getrennt gebucht hatte. Die Erstattung des Rückflugs wurde abgelehnt, auf den Restbetrag wartete Herr V. vergeblich.

Ähnlich erging es Margit B. aus Wien. Sie wollte vom norwegischen Tromsø über die finnische Hauptstadt Helsinki nach Österreich fliegen. Ihr Flug von Finnland nach Wien wurde jedoch storniert. Auch hier wollte das Online-Portal lediglich die Kosten für die Teilstrecke erstatten, obwohl die Leserin den kompletten Flug neu buchen musste. Da beide mit ihrer Beschwerde bei dem Reiseportal mit Sitz in Schweden abblitzten, kontaktierten sie die Ombudsfrau.

EVZ empfiehlt Buchung direkt bei Airlines
Wir baten das EVZ um Unterstützung. „Vielen Konsumenten ist nicht bewusst, dass Online-Reisebüros Hin- und Rückflug oft getrennt buchen. Bei Flugstreichungen oder -verschiebungen beginnen dann die Schwierigkeiten“, so Jurist Reinhold Schranz. Die Beschwerden über Online-Flugportale würden sich bei den Verbraucherschützern häufen. „Deshalb ist es unserer Ansicht nach besser, direkt bei Fluglinien zu buchen“, erklärt Schranz weiter.

Mithilfe seiner schwedischen Kollegen konnte er in den beiden Fällen übrigens erfolgreich helfen: Herr V. erhält zumindest das Geld für den stornierten Hinflug, Frau B. sogar den Gesamtbetrag retour.

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