„Kaum höherer Pflegebedarf als bei einem gesunden Kind“ - mit diesem Attest strich ein Gutachter einer Innviertler Familie einfach das bisherige Pflegegeld der Stufe 2 für den körperlich behinderten Sohn. Die Familie aus Braunau ging zur Arbeiterkammer, die Klage für sie einreichte. Mit Erfolg: Jetzt wurde sogar Pflegestufe 4 zuerkannt!
Ein „skandalöses Gutachten“ nennt Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer das Attest des Pensionsversicherungs-Experten, das der Familie die monatliche Beihilfe von 290 Euro gekostet hatte.
Nur 42 Stunden Pflegebedarf
Denn der Gutachter stellte fest, dass der Pflegebedarf für den Neunjährigen nur bei 42 Stunden pro Woche Betreuung liegt - „kaum mehr als bei einem gesunden Kind“. Damit wurde das Pflegegeld gestrichen. Die Familie wandte sich an die Arbeiterkammer und die reichte Klage ein. Das Gericht bestellte einen unabhängigen Gutachter und der kam zum Schluss, dass der Bub nicht 95 Wochenstunden Betreuungsbedarf wie für Pflegestufe 2, sondern 160 Stunden benötigt: Pflegestufe 4. Jetzt bekommt die Familie 677,6 € pro Monat!
362 Beschwerden wegen Pflegegeld
Dieser Kampf ums Pflegegeld ist kein Einzelfall: Bei der Arbeiterkammer Oberösterreich gab’s im Vorjahr 362 Sozialrechtsfälle, die sich um den Pflegebedarf drehten - 2,4 Millionen Euro wurden für Betroffene erkämpft.
Markus Schütz, Kronen Zeitung
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