Prozess gegen Spital

Babys tot oder schwer geschädigt: Mütter klagen an

Steiermark
04.07.2019 15:00

Ein Neugeborenes starb 2014, eine Neunjährige kämpft sich mit Pflegestufe sieben durchs Leben - das sind nur zwei der menschlichen Tragödien, die am Mittwoch den Journalisten in Graz nähergebracht wurden. Vier Frauen erzählten von den Geburtserfahrungen im Krankenhaus Schladming und klagen mithilfe ihrer Anwältin nun an.

Viele, viele Tränen wurden schon vor dem Start der eigentlichen Pressekonferenz in der Kanzlei von Karin Prutsch vergossen. Obwohl die Ereignisse länger zurückliegen (2010 bis 2014), sind die Erinnerungen ganz frisch. Marion B. etwa verlor ihr Neugeborenes gut zwei Wochen nach der Geburt im Diakonissenkrankenhaus Schladming.

Bei Geburt fehlte stets ein Gynäkologe
Eines haben offenbar vier der fünf Fälle gemein: das Fehlen eines Gynäkologen direkt bei der Geburt. „Ich habe schon 2012 ein Kind in dem Spital geboren, ich habe auch danach nie etwas Negatives gehört. Aber bei der zweiten Geburt ist einiges schiefgegangen. Auf mein Verlangen hin wurde kein Arzt geholt, obwohl es mir bei der Geburt von Anfang an schlecht gegangen ist“, klagt Marion B. Zivilrechtlich hat sie zwar schon einen fünfstelligen Betrag bekommen, „aber das bringt mir Gloria auch nicht zurück. Sie ist tot, das Geld brauchen wir nicht. Ich möchte aber nicht, dass es anderen Familien so geht.“

„Werden von ihr nie ,Mama‘ oder ,Papa‘ hören"
Marion B. wird sich deshalb dem Strafprozess nicht anschließen - auch Stefanie Z. nicht, deren Tochter bei der Geburt im Jahr 2010 in Schladming schwere gesundheitliche Schäden mangels Sauerstoff davontrug. Sie hat ebenfalls bereits einen Vergleich mit dem Spital geschlossen und vorerst 460.000 Euro erhalten. Ihre Vanessa ist heute neun Jahre alt und hat Pflegestufe 7: „Sie kann nicht selbstständig essen, gehen und greifen. Sie kann nicht reden und hat Epilepsie. Wir werden von ihr nie ,Mama‘ oder ,Papa‘ hören“, schilderte Stefanie Z.

Das Baby sei blau angelaufen und Stefanie Z. schlaff auf die Brust gelegt worden: „Wie ein nasser Fetzen.“ Trotz schlechter Blutwerte gleich nach der Geburt sei erst acht Stunden danach der Neugeborenendienst gekommen und Mutter und Kind ins Spital nach Leoben gebracht worden. „Ich dachte immer, es war Zufall, aber als ich vom Schicksal von Marion in der Zeitung las, haben wir uns auch gemeldet.“

„Der Kreißsaal war eine Blutlache“
Auch im Fall von Bianca F. sei ein Facharzt viel zu spät gerufen worden. Als die Frau 2011 ihr Kind zur Welt brachte, setzte sogar die anwesende Hebamme den Dammschnitt. „Der Kreißsaal war eine Blutlache", so die Mutter, denn die Geburtshelferin hatte eine größeres Blutgefäß durchschnitten und weder eine Klemme gesetzt noch eine Naht gemacht, um die Blutung zu stoppen. Nachdem ein Helfer das Kind „herausgedrückt“ habe, verlor sie das Bewusstsein. „Ich habe mich nie erholt“, erklärt Bianca F. unter Tränen.

„Es war eine Hebamme für zwei zeitgleiche Geburten da und der Gynäkologe war nicht erreichbar“, schilderte die ebenfalls betroffene Claudia K. Sie brachte ihr Kind im Wasser zur Welt, doch die Plazenta löste sich zunächst nicht. Als sie sich dann doch etwas löste, habe sie einen Blutsturz erlitten. Die Frau verlor viel Blut und lag dann in der Intensivstation. „In puncto Überforderung und Personalmangel ging da alles schief“, ist sie überzeugt.

Seit 2009 muss laut Bescheid der Sanitätsbehörde ein Facharzt für Geburtshilfe bei jeder Geburt beigezogen werden, sagt Anwältin Prutsch.

Strafantrag eingebracht
Seit dem Jahr 2014 wurden von der Staatsanwaltschaft 10 geburtshilfliche Fälle untersucht. Die Staatsanwaltschaft Graz hat nun in vier Fällen beim Landesgericht Leoben einen Strafantrag gegen insgesamt drei Hebammen, einen Gynäkologen und das Diakonissenkrankenhaus Schladming selbst eingebracht. Eine Verhandlung wird es aber wohl erst im kommenden Jahr geben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Klinik ortet kein „Organisationsverschulden“
Die Klinik Diakonissen Schladming bedauere „ausdrücklich - unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht - wenn im Zuge von Geburten Probleme auftraten und Patienten zu Schaden gekommen sind“. Jedoch: „Ein Organisationsverschulden seitens der Klinik für diese bedauerlichen Einzelfälle wird nach wie vor bestritten“, hieß es in der Stellungnahme weiter.

Alexander Petritsch, Kronen Zeitung/krone.at

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