Im Pinzgau

Kontrahenten in Bauch gestochen: ein Jahr Haft

Salzburg
04.07.2019 13:15

Ein 29-jähriger Angeklagter, der im September 2018 in Zell am See einem Mann im Streit mit einem Messer in den Bauch gestochen und einem anderen eine Glasflasche gegen den Kopf geschlagen hat, ist heute am Landesgericht Salzburg zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden. Der Kroate entschuldigte sich vor dem Schöffensenat für seine Taten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Beschuldigte soll auch Tritte ausgeteilt haben. „Es tut mir unendlich leid, was ich gemacht habe“, sagte er zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz. Verteidiger Michael Hofer führte die Übergriffe auf die Drogen- und Alkoholprobleme seines Mandanten zurück. Der junge Mann habe den Tod der Mutter, die im Jahr 2016 vor seinen Augen gestorben sei, nicht verkraftet. Er habe keine andere Möglichkeit gesehen als seine Probleme durch „Benebelung“ zu lösen. Die Tat mit der Glasflasche sei aus einer irrtümlich angenommenen Notsituation heraus entstanden. „Im Rausch glaubte er, seinem Freund helfen und ihn schützen zu müssen.“

Der Stich sei durch „Herumfuchteln“ mit dem Messer ebenfalls im Rausch passiert, erläuterte der Verteidiger. Darin eine Absichtlichkeit zu sehen, erscheine ihm überzogen. Sein Mandant habe 1,7 Promille Alkohol im Blut gehabt und vorher Rauschgift genommen. Im Spital sei bei dem Opfer, bei dem sich der Kroate entschuldigt habe, eine leichte Verletzung festgestellt worden. „Die Einstichtiefe war zwei Zentimeter“, sagte Hofer. Der 29-Jährige habe bereits ein Antiaggressionstraining und einen Kurs für Alkoholkranke absolviert und nehme derzeit Bewährungshilfe in Anspruch. „Er will weg aus dem Teufelskreis und zurück in ein sozialintegriertes Leben.“

Staatsanwalt Christoph Rother verwies auf vorhergehende Straftaten des Angeklagten und gab zu bedenken: „Wenn er bei der Auseinandersetzung ein Messer einsetzt, kann man nicht von einem Versehen ausgehen.“ Der Schöffensenat ging von einer Absichtlichkeit aus. Die einjährige Freiheitsstrafe wurde als Zusatzstrafe ausgesprochen. Der 29-Jährige muss den beiden Opfern 300 und 500 Euro zahlen. Das Urteil erfolgte wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und schwerer Körperverletzung. Der Strafrahmen reicht in dem Fall von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.

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