Mit Stretchlimousine

Betrugsprozess: War Kollision nur inszeniert?

Tirol
04.07.2019 14:00
Ein ganz normaler Unfall durch Ablenkung, wie er fast jeden Tag auf Tirols Straßen passiert? Oder fuhr ein 38-Jähriger im Unterland mit voller Absicht gegen die Stretchlimousine eines Kollegen (28), um damit die Versicherung zu betrügen? Der spannende Prozess am Landesgericht endete mit einem Freispruch.

„Nicht schuldig“, sagten die beiden Angeklagten mit Überzeugung. Hinter dem Prozess stand ein Vorfall im Unterland: Ein 38-Jähriger rammte mit seinem Pkw die Stretchlimousine eines Kollegen, die bei einer Firmeneinfahrt geparkt war. Der Versicherung kam dies „spanisch“ vor und sie verweigerte die Zahlung, es kam zu einem Zivilprozess am Bezirksgericht, weil der Limousinenbesitzer geklagt hatte. Am Bezirksgericht, so der Vorwurf, soll das Duo vertuscht haben, dass der Unfall beabsichtigt war und von der Versicherung sollten laut Anklage 7353,80 Euro ertrickst werden. Das brachte den Freunden nun einen Strafprozess am Landesgericht wegen versuchten schweren Betruges ein.

Motive nicht erkennbar
Nachvollziehbare Motive für den vorgeworfenen Betrug fehlten aber. „Ich fahre doch nicht mein Auto zu Schrott, in das ich vorher noch Geld gesteckt habe“, erklärte der Unfalllenker. Und sein Verteidiger betonte, dass sich niemand freiwillig einen gefährlichen direkten Aufprall mit rund 25 km/h aussetzen würde. Der Verursacher hätte ohnehin kein Versicherungsgeld gesehen und er gab an, dass er wegen seines leuchtenden Handys abgelenkt worden war. Dies hatte er bei der ersten Einvernahme vor der Polizei aber nicht gesagt.

In Tirol schon öfter solche Fälle
Auch beim Limousinenbesitzer drängte sich kein nahe liegendes Motiv auf: Der 38-Jährige hätte zwar das Geld kassiert, als gut verdienender Unternehmer habe er so etwas aber nicht nötig, beteuerte er. Der Staatsanwalt blieb aber skeptisch: „Idiotisch oder nicht - in Tirol gibt es eine lange Tradition, sich gegenseitig ins Auto zu fahren, um die Versicherung zu betrügen.“ Der Richter sah am Ende zwar eine „schiefe Optik“, letztlich lag der Freispruch (noch nicht rechtskräftig) aber fast auf der Hand.

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