Der Angeklagte ist heute 49 und war 14 Jahre alt, als er 1984 begonnen haben soll, seine damals fünfjährige Nichte zu missbrauchen und zu vergewaltigen. Bis 1992 soll das Martyrium laut Anklage gedauert haben. Vor vier Jahren vertraute sich die heute 40-Jährige ihrer Mutter an. Daraufhin brach eine bis dahin vermeintlich glückliche Großfamilie aus Salzburg auseinander.
Psychiaterin Tanja Guserl lieferte ein Gutachten, das die Staatsanwaltschaft Salzburg bewog, 27 Jahre nach der vermeintlich letzten Tat Anklage zu erheben. Doch Verteidiger Leopold Hirsch weckte beim Schöffensenat Zweifel: Die Gutachterin sei in Anwaltskreisen als „Männerhasserin“ bekannt, die Aussagen des mutmaßlichen Opfers wären widersprüchlich und nicht detailreich. Daher wurde der Prozess am Dienstag zur Einholung eines zweiten Gutachtens vertagt.
Missbrauch verjährt frühestens nach 25 Jahren
Wie war die Anklage 27 Jahre nach der mutmaßlich letzten Missbrauchs-Handlung eigentlich möglich? Laut Strafgesetzbuch verjährt das Delikt nach 25 Jahren. Allerdings tritt diese Frist erst zehn Jahre nach Erreichen des 28. Lebensjahres des Opfers in Kraft. So will das Gesetz auch jenen Frauen Gerechtigkeit widerfahren lassen, die sich erst nach langen Jahren des Schweigens als Missbrauchsopfer „outen“.
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