Im Juli 2016 hob der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl für den Bundespräsidenten auf, weil es österreichweit zu Verstößen gegen die Wahlvorschriften gekommen war. Am Dienstag standen deswegen auch der damalige Bezirkswahlleiter und der damalige Bezirkshauptmann in Linz vor Gericht.
Der Wahlleiter soll die Wahlkarten bereits am Sonntagabend – statt erst am Montag – geöffnet und fertig ausgezählt haben. Dieser Angeklagte soll danach eine Niederschrift gefälscht haben. Der zweitangeklagte Bezirkshauptmann soll eine Diensteinteilung für die illegale Sonntagsarbeit unterschrieben haben.
Beide freigesprochen
Ein Zeuge beteuerte, dass alle bestrebt waren, gewissenhaft zu handeln. Beide Beamten wurden danach vom Schöffengericht vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Wegen der Niederschrift soll der ehemalige Wahlleiter allerdings eine Diversion (eine Art Geldstrafe in Höhe von 2.750 Euro ) leisten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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