Am Landesgericht

Prozess: Salzburger soll Nichte missbraucht haben

Salzburg
02.07.2019 15:00

Ein 49-jähriger Salzburger ist am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert worden. Er soll seine Nichte in den Jahren 1984 bis 1992 sexuell schwer missbraucht haben. Zu Beginn der mutmaßlichen Tatzeit war das Mädchen fünf und der Angeklagte 14 Jahre alt. Der Angestellte beteuerte seine Unschuld.

Der bisher unbescholtene Salzburger wohnte damals noch in seinem Elternhaus. Laut Anklage soll er an der Tochter seiner Schwester zunächst ein paar Mal im Monat, dann zwei bis vier mal in der Woche geschlechtliche Handlungen und auch den Beischlaf vorgenommen haben. Falls sie sich weigere, dürfe sie nicht mehr die geliebte Oma besuchen, soll er als Druckmittel hergenommen haben.

Als Tatorte wurden bei dem Prozess das Bad, der Keller, der überdachte Gartenbereich und ein Schlafzimmer genannt. Das Opfer habe eine posttraumatische Belastungsstörung und eine depressive Störung erlitten. Diese Folgen der Übergriffe kämen einer schweren Körperverletzung gleich, sagte Staatsanwältin Elena Haslinger. Sie warf dem Salzburger auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor.

Die Anschuldigungen hat die mittlerweile erwachsene Frau erstmals erst vor zwei Jahren erhoben. Sie erzählte ihrer Mutter weinend am Telefon, dass sie im Kindesalter von ihrem Onkel missbraucht worden sei. Das sei ein Schock für sie gewesen, schilderte die Mutter der vorsitzenden Richterin des Schöffensenates, Verena Wegleiter.

Die Nichte lebte im Alter von fünf Jahren noch mit ihrer Mutter in dem Haus der Großeltern, in dem auch der Onkel und seine weiteren Geschwister wohnten. Im Volksschulalter besuchte das Mädchen regelmäßig die Großeltern und hielt sich auch in dem angeschlossen Familienbetrieb auf, in dem auch der Angeklagte tätig war. „Ich hatte einen normalen Kontakt mit ihr“, sagte der 49-Jährige. Er könne sich nicht erklären, warum seine Nichte jetzt diese Vorwürfe gegen ihn erhebe.

Auch im Erwachsenenalter sei das Verhältnis normal gewesen, man habe sich auch gegenseitig besucht. „Ich habe zu meiner Schwester gesagt, ‘da war sicher nichts‘, aber wenn sie das glaubt, dann muss sie mich anzeigen“, sagte er zur Richterin. Er sei aber aus allen Wolken gefallen, als er von den Vorwürfen gehört habe.

Die Mutter der Nichte schilderte noch, dass ihre Tochter bis zum Alter von fünf Jahren lustig und aufgeweckt, danach aber verschlossen und nervös gewesen sei. Vor zwei Jahren habe die Tochter ihr erzählt, dass sie im Alter von fünf Jahren mit dem Onkel Pornohefte habe ansehen müssen, er sich neben ihr befriedigt habe und er sie dann gezwungen habe, mit ihm zu schlafen. Sie selbst habe von dem nichts mitbekommen, sagte die Zeugin.

Verteidigter Leopold Hirsch kritisierte das gerichtliche Gutachten und sagte, es gebe Widersprüche in den Aussagen der Nichte. Demnach sei sie über sieben Jahre lang 1.092 mal vergewaltigt worden, „sie hat aber keine detaillierten Angaben darüber gemacht. Das ist unglaubwürdig“, meinte Hirsch. Er untermauerte seine Argumente mit zwei Gutachten, darunter eines der renommierten Psychiaterin Adelheid Kastner, wonach die Glaubwürdigkeit der Aussage nicht gegeben sei. Vermutlich wird heute noch ein Urteil gesprochen.

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