Präsidenten-Stichwahl

Freispruch für Wahlleiter in Innsbruck-Land

Tirol
01.07.2019 16:51

Nach den Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 sind am Montag am Landesgericht Innsbruck der Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Innsbruck-Land und sein Stellvertreter vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Ihnen wurde vorgeworfen, bereits am Wahlsonntag in Abwesenheit der Wahlbeisitzer die Briefwahlkarten „geschlitzt“ - also geöffnet - zu haben.  

Beide Angeklagte hatten sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Sie hatten im besten Wissen und Gewissen gehandelt und seien davon ausgegangen, dass sie dazu ermächtigt waren, die Wahlkarten bereits am Sonntag zu öffnen, hatten beide beteuert. Dieser Argumentation folgte auch Richter Norbert Hofer. Die damaligen gesetzlichen Bestimmungen hätten Interpretationsspielraum zugelassen. Zudem könne man keinem der beiden Angeklagten einen Schädigungsvorsatz unterstellen, so der Richter. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

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