Bewilligung fällt 2020

EU erlässt einheitliche Regeln für Drohnenflieger

Digital
29.06.2019 13:19

Wer hierzulande eine Drohne steuert, betritt dabei ein juristisch gesehen heikles Parkett. Selbst sehr kleine Drohnen müssen - bei rund 350 Euro Behördenkosten - bei der Luftfahrtbehörde Austrocontrol bewilligt werden, nimmt man die Drohne mit in den Urlaub, gelten je nach Land dann wieder ganz andere Regeln. Durch eine neue Drohnenverordnung der EU-Flugsicherheitsagentur EASA soll damit bald Schluss sein.

Das bedeutet nicht nur europaweit einheitliche Regeln für Drohnenpiloten und somit Startfreigabe für das EU-Ausland, sondern auch ein Ende der relativ teuren Bewilligung durch die Austrocontrol, berichtet der ORF. Schon ab 1. Juli 2020 sollen die neuen EU-Regeln gelten und Drohnenpiloten und Herstellern das Leben deutlich leichter machen, spätestens bis Juli 2022 muss die Verordnung vollständig umgesetzt werden.

Herstellern kommt man mit einheitlichen CE-Kennzeichnungen entgegen, mit denen auf den ersten Blick ersichtlich sein soll, mit welchen Pflichten der Drohnenkauf einhergeht. Auch sollen Behörden ihnen Flugverbotszonen - etwa in der Nähe von Flughäfen - mitteilen können, damit diese gleich in die Drohnen einprogrammiert werden.

Online-Registrierung soll teure Bewilligung ablösen
Für Privatleute reicht hierzulande - je nach Drohnengröße - künftig statt der 350 Euro teuren Bewilligung durch die Austrocontrol eine Drohnenregistrierung im Internet. Bei dieser Gelegenheit will man laut Verkehrsministerium auch ein Online-Training mit Multiple-Choice-Fragen einbauen, um Drohnenflieger über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Bei der Registrierung gehe es vor allem darum, die Piloten bei Regelverstößen ausforschen zu können.

EU unterteilt Drohnen in drei Kategorien
Mit der neuen Verordnung werden Drohnen europaweit in drei Kategorien unterteilt: Open, Specific und Certified. Für Privatleute interessant ist dabei erstere Kategorie, die wiederum drei Gruppen von Drohnen umfasst: Kleinst-Drohnen unter 250 Gramm, die schon bisher keiner Bewilligung bedurften, und größere Fluggeräte mit weniger als vier oder unter 25 Kilo Gewicht, die nur in Sichtweite geflogen werden und nicht höher als 120 Meter steigen dürfen. Drohnen unter vier Kilo müssen zumindest 30, sehr große Drohnen 150 Meter von Menschenansammlungen entfernt fliegen.

Strengere Regeln für Profi-Drohnen
Im professionellen Bereich kommen die Kategorien Specific und Certified zum Einsatz. Erstere bezeichnet bis zu drei Meter große Drohnen für Unternehmen. Sie brauchen eine Risikobewertung durch die Luftfahrtbehörde Austrocontrol, für die das Verkehrsministerium unkomplizierte Standardprozeduren plant. Noch größere Drohnen, die sich im normalen Luftraum bewegen, fallen unter die Kategorie Certified, für die es strenge Zulassungsprozeduren und Betriebsbewilligungen inklusive Pilotenlizenz braucht.

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