Wie berichtet, muss Pensionist Robert F. mehr als 5000 Euro Einkommensteuer nachzahlen, obwohl er das fragliche Einkommen nie erhalten hat. Steuerexperte Thomas Havranek ortet eine glatte Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl fordert hingegen eine Gesetzesänderung!
Robert F. bezog 2015 und 2016 Rehageld. Nachträglich wurde ihm vom Gericht eine Berufsunfähigkeitspension zugesprochen, die er nur als Differenz zum Rehageld nachträglich ausbezahlt bekommen hat. Das Finanzamt rechnet aber beide Bezüge voll für die Berechnung der Einkommensteuer.
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
Für Ombudsfrau-Steuerexperte Thomas Havranek ist das eine völlig falsche Rechtsauslegung durch das Finanzamt. „Das Finanzamt weiß, dass der Grundsatz des Steuerrechtes darauf beruht, dass Geld fließen muss. Wenn wie im vorliegenden Fall tatsächlich nur einmal Geld floss, dann kann auch nur dieses eine Mal versteuert werden“, so der Experte. Für ihn wäre es eine glatte Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn einzelne Staatsbürger aufgrund einer Fehlinterpretation Steuern für etwas zahlen müssen, was sie nie erhalten haben.
AK: „Die derzeitige Regelung ist ungerecht“
Die Arbeiterkammer (AK) schätzt, dass es 5000 Betroffene geben könnte, und fordert eine rückwirkende Sanierung des Gesetzes! „Wir fordern eine Gesetzesänderung und werden einen Vorschlag dazu vorlegen. Die derzeitige Regelung ist ungerecht“, so AK-Präsidentin Renate Anderl zur Ombudsfrau.
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