Ortstaxe-Streit

Airbnb will mit Stadt Wien weiterverhandeln

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27.06.2019 08:01

Airbnb streckt die Hand aus: Die Online-Vermietungsplattform will die - seit Jahren geführten und nunmehr ins Stocken geratenen - Verhandlungen mit der Stadt Wien über den Modus der Abgabe der Ortstaxe wiederaufnehmen. Dazu hat sie sich im Mai mit einem Brief an Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) gewandt. Doch bisher habe es keine Reaktion darauf gegeben, hieß es.

Airbnb-Geschäftsführer Alexander Schwarz ist in dem Schreiben überzeugt, dass ein Übereinkommen mit der Stadt möglich ist: „Airbnb hat inzwischen weltweit mit über 400 Städten und Regionen Vereinbarungen geschlossen, um Tourismusabgaben unbürokratisch und automatisiert einzuziehen und an Behörden abzuführen. Wir sind weiterhin überzeugt, dass dies auch in Wien möglich ist.“

Daher möchte das Unternehmen anbieten, die Verhandlungen wiederaufzunehmen und „zu einem positiven Abschluss“ zu bringen. „Dies würde der Stadt Wien den Erhalt der Ortstaxe auf unbürokratischem, mithin kostengünstigem Wege sichern, das Gastgeben für die Wienerinnen und Wiener erleichtern und nicht zuletzt die digitalen Bestrebungen der Stadtverwaltung unterstützen“, argumentierte Schwarz, der bei Airbnb für den deutschsprachigen Raum zuständig ist.

Streit um Ortstaxe
Der Grund für den sich schon seit Jahren ziehenden Zwist zwischen Airbnb und der Stadt liegt in der Abgabe der Ortstaxe. Airbnb bot der Stadt an, die Taxe einzuziehen und weiterzugeben. Dies wird bereits in mehreren Hundert Städten so gehandhabt, lautet das Argument. Im Rathaus wurde diese Lösung jedoch nicht akzeptiert. Eine - wie von der Stadt geforderte - Weitergabe von persönlichen Nutzerdaten kam für die Plattform hingegen aus Datenschutzgründen nicht infrage. Dies sei nicht mit den Vorgaben des österreichischen und europäischen Rechts vereinbar.

In Schwarz‘ Schreiben wird nun zum Ausdruck gebracht, dass dem Unternehmen die von der Stadt eingebrachten Vorwände durchaus lösbar scheinen. „So ist es beispielsweise für uns möglich, österreichisches Recht als das für die Vereinbarung geltende Recht zu akzeptieren“, ist dort etwa zu lesen. Überdies wird darauf verwiesen, dass im letztgültigen Vereinbarungsentwurf explizit betont sei, dass die gesetzlichen Befugnisse Wiens unberührt bleiben sollen.

„Pauschale Weitergabe von Nutzerdaten nicht mit Recht vereinbar“
Wobei Airbnb weiterhin auf seinem Standpunkt - dem Streitpunkt - beharrt: „Eine pauschale Weitergabe von persönlichen Nutzerdaten - wie von der Stadt Wien nun gefordert - hält Airbnb für nicht vereinbar mit den Vorgaben des österreichischen und europäischen Rechts“, hieß es auf Nachfrage.

Fronten verhärtet
Die Fronten scheinen verhärtet, denn: Die Stadt Wien habe bisher nicht auf das Schreiben von Mitte Mai reagiert, hieß es seitens Airbnb. Zuletzt schickte die Stadt einen Strafbescheid an die Online-Plattform, weil diese ihrer Meldepflicht nach dem Wiener Tourismusförderungsgesetz nicht nachkomme. Gegen diesen Bescheid legte das Unternehmen Einspruch ein.

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