Aus Disco gelockt

18-Jährige vergewaltigt: Prozess gegen elf Männer

Ausland
26.06.2019 14:04

Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg in Deutschland hat am Mittwoch der Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen begonnen. Angeklagt sind elf Männer, die im Oktober vergangenen Jahres die junge Frau in einer Diskothek im Freiburger Industriegebiet mithilfe von Drogen gefügig gemacht und in einem nahegelegenen Wäldchen gemeinschaftlich vergewaltigt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft legt den Männern Vergewaltigung in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung sowie Handel und Konsum mit Drogen zur Last.

Die 18-Jährige habe keine Chance gehabt, sich zu wehren, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid zum Prozessauftakt. Die wegen der Drogen krampfende und weinende junge Frau habe versucht, die Männer abzuwehren - mithilfe ihrer Fingernägel und kleiner Stöckchen, die im Gebüsch lagen. Jedoch ohne Erfolg. Sie habe aber einige der angeklagten Männer verletzt. Bei den Angeklagten handelt es sich um acht syrische Staatsangehörige zwischen 19 und 30 Jahren, einen 23-jährigen Iraker, einen 18-jährigen Algerier und einen 25-jährigen Deutschen.

Laut der Anklage soll einer der Männer der jungen Frau und ihrer Freundin in der Disco Hans Bunte Areal zwei Ecstasy-Tabletten verkauft und ihr zusätzlich K.-o.-Tropfen verabreicht haben. Der 22-jährige Hauptverdächtige soll die junge Frau dann unter dem Vorwand, ihr ein Tattoo am Oberschenkel zeigen zu wollen, nach draußen gelockt und sie in dem 50 Meter entfernten Wäldchen vergewaltigt haben. Danach soll er seine Bekannten zu der wehrlos am Boden liegenden Frau geführt haben, die sich dann auch sexuell an ihr vergangen haben sollen.

Verteidiger: „Beweislage äußerst dünn“
Zum Auftakt des Prozesses kritisierten die Verteidiger eine aus ihrer Sicht übertriebene öffentliche Aufmerksamkeit, die ein „rechtsstaatliches Verfahren gefährdet“. Anwalt Hans-Jörg Wennekers sagte, die Beweislage der Anklage sei äußerst dünn. Dabei habe die Staatsanwaltschaft mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand „nur Belastendes“ ermittelt. Die Angeklagten wollen sich, mit einer Ausnahme, nach Angaben ihrer Verteidiger zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern.

Kritik: Ermittler zögerten mit Festnahme des Hauptverdächtigen zu lange
Die Gruppenvergewaltigung hatte im vergangenen Jahr bundesweit Aufsehen erregt. Dabei gerieten die Polizeibehörden und der Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) in die Kritik. Die Ermittler hätten mit der Festnahme des Hauptverdächtigen zu lange gewartet, da gegen ihn wegen weiterer Straftaten ein Haftbefehl vorgelegen habe. Die Behörden widersprachen dem Vorwurf. Strobl hatte das Zögern mit ermittlungstaktischen Gründen begründet.

Für das Großverfahren mit elf Angeklagten musste das Landgericht einige Umbaumaßnahmen vornehmen. Dabei wurde im Gerichtssaal Platz für Sachverständige und Dolmetscher geschaffen. Auch mussten für die Pausen zusätzliche Arrestzellen für die Angeklagten eingerichtet werden, die nicht miteinander in Kontakt treten sollen.

27 Verhandlungstage sind angesetzt
Die Jugendstrafkammer hat für das Verfahren insgesamt 27 Verhandlungstage terminiert. Allein die ersten drei Prozesstage sind für die persönlichen Angaben der Angeklagten vorgesehen. Am fünften Prozesstag soll das Opfer vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Die zu Tatzeit 18-jährige Frau tritt auch als Nebenklägerin im Verfahren auf. Ein Urteil ist erst Ende des Jahres zu erwarten.

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