Hintergrund des EU-Verfahrens war die Überprüfung, ob es im Rahmen der Erteilung der Genehmigungen zur Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes an der Schwarzen Sulm zu Vertragsverletzungen gegen die EU-Richtlinien zur Genehmigung derartiger Bauvorhaben in ökologisch sensiblen Schutzgebieten ("Natura 2000") gekommen ist.
"Nach der Landesnaturschutzbehörde und dem Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr auch die Europäische Kommission rechtlich bindend festgestellt, dass vom geplanten Kleinwasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm keinerlei negative Einflüsse auf Fauna und Flora dieses zweifelsohne schützenswerten Gewässers ausgehen", schließt daraus der Rechtsvertreter der Projektwerber, Georg Eisenberger.
"Jubelmeldung ein Aprilscherz"
Grüne und WWF widersprechen dieser Darstellung der Projektwerber. Vielmehr sei die Einstellung des EU-Verfahrens erfolgt, weil der positive Wasserrechtsbescheid behoben worden sei. Außerdem betone die EU laut Angaben der Grünen, dass, sollten sich die Dinge anders entwickeln als vorhergesehen, das Verfahren wieder aufgenommen werden könnte, soweit der Streitgegenstand identisch sei. Für Klubobfrau Ingrid Lechner-Sonnek bestätigt damit die Kommission die Entscheidung des Ministeriums "für die Erhaltung des Flussjuwels und gegen seine Zerstörung". Der WWF qualifizierte die "Jubelmeldung der Konsenswerber" als "Aprilscherz".
Ob das umstrittene Kraftwerk gebaut werden darf, liegt nun bei den österreichischen Höchstgerichten. Die Projektwerber Peter Masser und Alfred Liechtenstein haben gegen den Wasserrechtsbescheid über ihren Anwalt sowohl beim Verfassungs- als auch beim Verwaltungsgerichtshof klagen lassen. Die inhaltliche Prüfung ist beim VwGH anhängig, ob das Berufungsverfahren selbst rechtens war, muss nun der VfGH klären.
Rekurs gegen positiven Bescheid auf "politischen Zuruf"?
Die Kläger vertreten die Ansicht, dass ein- und dieselbe Behörde nicht gegen sich selbst Beschwerde einlegen kann. Damit wird auf den Umstand angespielt, dass die wasserwirtschaftliche Planung des Landes gegen den positiven Bescheid der Wasserrechtsabteilung des Landes Rekurs eingelegt hat. Dies sei auf "politischen Zuruf" erfolgt und "ein einmaliger Kunstgriff in Österreich", so ein Sprecher der Konsenswerber.
Landesumweltanwältin Ute Pöllinger sieht das anders: "Die wasserwirtschaftliche Planung hat das Recht zu berufen, das ist im Wasserrechtsgesetz verankert". Es sei "demokratiepolitisch bedenklich, eine Institution, nur weil sie dem selben Apparat angehört, zum Kuschen verurteilen zu wollen". Die Konsenswerber wiederum - sie haben schon 1,5 bis 2 Millionen Euro investiert - sind empört, dass man ihr Entgegenkommen, das Projekt um zwei Drittel zu redimensionieren, jetzt gegen sie verwende und das "öffentliche Interesse" wegen zu geringer Leistung in Abrede stelle.
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