Privatauto als Falle

Strache-Attentat: Philippa und Kind im Visier?

Österreich
26.06.2019 09:49

Neue Details rund um einen möglichen Terroranschlagsplan auf Heinz-Christian Strache: Nicht nur der damalige Vizekanzler selbst hätte demnach Opfer einer Autobomben-Explosion werden sollen - auch der mögliche Tod seiner Familie könnte von dem Verdächtigen bewusst in Kauf genommen worden sein!

Denn die Bombe hätte laut „Krone“-Informationen nicht unter dem - mit einem Personenschützer besetzten - Dienstwagen hochgehen sollen, sondern unter dem Privatwagen von Strache. Zu einem Zeitpunkt, zu dem das Kind Straches bereits auf der Welt war. Den Privatwagen nutzte Strache damals zwar selten, aber wenn, dann meist mit seiner Familie. Dazu seien sowohl das Grundstück als auch das Privatauto Straches nördlich von Wien tagelang von dem Verdächtigen observiert worden sein. Im Fall einer Explosion unter dem Privatwagen hätten demnach auch Straches Frau Philippa und das Neugeborene betroffen gewesen sein können.

V-Mann 100.000 Euro geboten
Die Vorgeschichte: Laut einem V-Mann des Verfassungsschutzes soll ein Drogendealer ihm mehrfach 100.000 Euro für ein Attentat angeboten und ihm darüber hinaus Orte genannt haben, an denen Strache sein Fahrzeug parkt. Das Motiv: „Die Erschütterung der politischen Grundstrukturen der Republik Österreich.“ Laut Staatsanwaltschaft Wien handle es sich um einen „dringenden Verdacht“ betreffend der „versuchten Bestimmung zum Mord als terroristische Straftat“. Erst kürzlich soll deshalb auch eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben. 

Anwalt: „Völlig aus der Luft gegriffen“
Derzeit ist noch unklar, wie konkret die vom „Kurier“ vermeldeten Anschlagspläne wirklich waren. Der Anwalt des verdächtigen Drogendealers in dem Ermittlungsverfahren meldete sich jedenfalls noch am Dienstagabend zu Wort und ging in die Offensive. Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten seien „völlig absurd und aus der Luft gegriffen“, so Jurist Wolfgang Blaschitz im „Krone“-Gespräch.

Das zeige schon alleine die Tatsache, dass sein Mandant nach Bekanntwerden „nicht einmal in Untersuchungshaft genommen wurde“, so der Blaschitz. Zudem hob er hervor, dass die Anschuldigungen „einzig und alleine auf den Behauptung des V-Mannes“ beruhen würden.

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