Sanierung kostet mehr
Ein aktuelles Urteil des Landesverwaltungsgerichts zeigt, was passiert, wenn die Behörde auf illegale touristische Vermietung in der Stadt aufmerksam wird:
Nachdem ein Kontrollor des Magistrats nach Hinweisen auf Touristen aus Italien gestoßen ist, muss der Wohnungsinhaber 1500 Euro Strafe zahlen. Die Begründung des Gerichts: Zweckentfremdung der Wohnung. Das Appartement wurde zuvor auf der Webseite booking.com angeboten.
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