Stefanie Fasching, Wissenschaftlerin am Institut für Rechtswissenschaften der Uni Klagenfurt, hat die wichtigsten Tipps für den korrekten Umgang mit dem Datenschutz für Pädagogen ausgearbeitet und bringt sie in Vorträgen für Lehrer, Eltern und Schüler in ganz Kärnten unter die Leute.
Fasching zur „Krone“: „Noten schriftlicher Arbeiten dürfen nicht mehr vor der Klasse bekannt gegeben werden, außer es gibt eine Einwilligung des betroffenen Schülers. Diese Einwilligung muss freiwillig sein. Kinder unter 14 brauchen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.“
Vorbei sind die Zeiten, als das Schularbeitsheft aus drei Meter Entfernung den Schülern zugeworfen wurde, begleitet von einem lautstarken Kommentar wie: „Du hast die Schularbeit völlig versemmelt. Fleck!“
Auch die in vielen Schulen und Klassen verwendeten WhatsApp-Gruppen seien bedenklich, meint Fasching: „Da die Geschäftsbedingungen von WhatsApp eine Nutzung unter 16 Jahren verbieten, ist dieses Handy-Programm im Schulbereich eigentlich unzulässig.“
Daran hält sich zumindest im Privatbereich überhaupt niemand, im Schulbereich muss das Alterslimit aber beachtet werden. Und dann bleiben ohnehin nur noch die letzten beiden Oberstufenklassen übrig.
Das Bildungsministerium habe indessen andere Programme wie info.sms, schoolfox oder schoolupdate für Kommunikationszwecke freigegeben, erklärt Stefanie Fasching.
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