„Keine Asylanten“

Berufsverbot gegen Wiener Arzt wieder aufgehoben

Wien
18.06.2019 12:16

Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt: Im Jahr 2016 hatte sich ein Mediziner in seiner Praxis in Wien-Strebersdorf geweigert, „Asylanten“ zu behandeln. Nach einer Gerichtsverhandlung rund um Wiederbetätigung im Jahr 2018 - der Mann wurde zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt - wurde der Arzt mit einem Berufsverbot belegt. Dieses wurde am Montag nun aus „rein formalen Gründen“ wieder aufgehoben.

Der mittlerweile 57-Jährige hatte seinen Kassenvertrag verloren und war im März 2018 unter anderem wegen Facebook-Postings nicht rechtskräftig wegen Wiederbetätigung zu einer bedingten Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die erforderliche Vertrauenswürdigkeit des Arztes war damit für die Wiener Ärztekammer nicht mehr gegeben. Der Mediziner wurde in der Folge von der Ärzteliste gestrichen, damit quasi ein Berufsverbot über ihn verhängt.

Vom Verfassungsgericht wurden jedoch - allerdings nicht wegen dieses Falles - die entsprechenden Bestimmungen im Ärztegesetz aufgehoben, wonach der Ärztekammerpräsident über ein Berufsverbot entscheidet. Als Grund wurden „Unstimmigkeiten zum Organisationsrecht“ angeführt.

Akt geht an Bezirksverwaltungsbehörde
Diesem Entscheid folgend, wurde das Berufsverbot des Mediziners vom Landesverwaltungsgericht Wien „behoben“, also aufgehoben.
Nun muss sich die Bezirksverwaltungsbehörde mit dem Akt weiter befassen. „Dort geht es jetzt um die Frage, ob er vertrauenswürdig ist oder nicht“, sagte Johannes Zahrl, Kammeramtsdirektor der Ärztekammer.

Nach Angaben des „Kurier“ hat der 57-Jährige allerdings keine Ambitionen, wieder als Mediziner tätig zu werden. Mittlerweile sei er als Fluglehrer tätig und habe seinen Lebensmittelpunkt in Kärnten, heißt es.

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