Rüge zu 380-kV-Leitung

Höchstrichter haben „keine rechtlichen Bedenken“

Salzburg
18.06.2019 07:00

Nächste Gerichtsentscheidung zum Projekt einer 380-kV-Leitung durch Salzburg: Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde von Bürgerinitiativen weggewischt - also vor der Behandlung abgelehnt. Es gibt „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, heißt es im Beschluss, gezeichnet von Vizepräsident Christoph Grabenwarter.

Verwaltungsgerichtshof muss entscheiden

Mehrere Punkte umfasste die Rüge von Bürgerinitiativen: von der Zuständigkeit des Landes hinsichtlich des UVP-Gesetzes bis zur Rolle von Gutachtern. Behauptete Grundrechtsverletzungen seien aber „nur die Folge einer rechtswidrigen“ Gesetzesanwendung. Über diese müsste der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Heißt: Ein Höchstgericht ist noch am Zug.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele