Auf A10
Nächste Gerichtsentscheidung zum Projekt einer 380-kV-Leitung durch Salzburg: Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde von Bürgerinitiativen weggewischt - also vor der Behandlung abgelehnt. Es gibt „keine verfassungsrechtlichen Bedenken“, heißt es im Beschluss, gezeichnet von Vizepräsident Christoph Grabenwarter.
Verwaltungsgerichtshof muss entscheiden
Mehrere Punkte umfasste die Rüge von Bürgerinitiativen: von der Zuständigkeit des Landes hinsichtlich des UVP-Gesetzes bis zur Rolle von Gutachtern. Behauptete Grundrechtsverletzungen seien aber „nur die Folge einer rechtswidrigen“ Gesetzesanwendung. Über diese müsste der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Heißt: Ein Höchstgericht ist noch am Zug.
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