Kardiologie Innsbruck

Auszüge aus Gutachten verschärfen die Lage

Tirol
17.06.2019 09:00

Der „Krone-Artikel“ rund um den Wirbel wegen des Berufungsverfahrens an der Medizinischen Universität Innsbruck hat hohe Wellen geschlagen. Nun verdichten sich die Vorwürfe, dass das Verfahren nicht objektiv gewesen sei. Zumindest, wenn es nach Auszügen der Gutachten geht, die der „Tiroler Krone“ zugespielt wurden!

Knapp 20 Bewerber haben sich für den Posten des Direktors der Inneren Medizin III – Kardiologie und Angiologie beworben. Ein hausinterner Bewerber mit den „besten Qualifikationen“ sei allerdings nicht einmal unter die drei besten Kandidaten berufen worden.

„Innerhalb des Dreiervorschlages lag lange der mit Abstand schlechteste Kandidat an erster Position. Die Wahl fiel schließlich auf den ursprünglich Zweitgereihten. Und der eigentlich Beste fiel durch den Rost“, kritisieren – wie berichtet – Seilbahner Hans Rubatscher, Anwalt Arno Weber und NR Gerald Hauser (FPÖ).

Brisante Details
Hier werde auf Kosten der Bevölkerung geschoben und betrogen. Und das, obwohl die Stelle mit Steuergeldern finanziert werde. Wolfgang Fleischhacker, Rektor der Med-Uni Innsbruck, negierte die Anschuldigungen bereits. Doch Auszüge aus den Gutachten, die über die Bewerber erstellt wurden, heizen die Debatte noch weiter an.

Wissenschaftlichkeit bei Auszügen im Mittelpunkt
„Es handelt sich um Einstufungen der Kandidaten nach wissenschaftlicher Relevanz“, erklärt ein Experte und führt weiter aus: „Daraus geht deutlich hervor, dass zumindest in diesem Teilbereich der ursprünglich Erstgereihte weder mit den anderen beiden des Dreiervorschlags noch mit dem internen Bewerber mithalten kann. Der Interne wiederum stellt die beiden anderen Kandidaten des Dreiervorschlags in den Schatten.“

Der ursprünglich Erstgereihte kann 98 Publikationen vorweisen, der Zweitgereihte 123 Publikationen und der Drittgereihte 134 Publikationen. Der interne Bewerber tritt mit 158 Publikationen in Erscheinung – siehe Ausschnitte unten.

„Wissenschaftlichkeit zählt massivst“
„Diese Auflistung alleine genügt, um die Reihung des internen Bewerbers unumgänglich zu machen. Denn wir reden hier von der Ausschreibung des Lehrstuhlinhabers der Kardiologie an einer Universität. Wissenschaftlichkeit zählt hier natürlich massivst“, bringt es der Experte auf den Punkt.

Doch dem noch nicht genug: Laut dem Experten seien sich auch alle vier Gutachter einig gewesen, dass der interne Bewerber „der Beste“ und der ursprünglich Erstgereihte „am schlechtesten geeignet“ sei. „Die Kommission habe dennoch anders entschieden. Ein Anfangsverdacht für Ermittlungen ist daher durchaus gegeben“, sagt der Experte. Peter Hilpold von der juridischen Fakultät bekräftigt: „Eine Reihung hätte gesetzlich auf Grundlage der Gutachten passieren müssen.“

„Völlige Transparenz ist in dieser Causa nötig“
NR Hauser will die Angelegenheit nicht ad acta legen: „Ich werde darauf drängen, dass der Bestellungsvorgang transparent wird.“ Die eingereichte Klage bei der EU – sie betrifft ein anderes Berufungsverfahren an der Universität Innsbruck – werde dabei helfen (siehe links).

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