„Der Sachverhalt der Leiterin der Sozialabteilung war eindeutig. Ich habe ihn unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Es liegt der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung vor“, ließ Landesamtsdirektor Erich Watzl die „Krone“ wissen. Die Anzeige richtet sich gegen den Linzer Sozialverein B 37.
Gar nicht um Bescheide angesucht
„Wir haben uns nur das Jahr 2018 angeschaut. Da wurde in 149 Fällen nicht einmal um ein verwaltungsbehördliches Verfahren angesucht“, so Watzl. Um wie viel Geld es sich handelt, kann Watzl noch nicht sagen. „Wir müssen das in einem weiteren Schritt klären und ebenso prüfen, ob dem Steuerzahler ein Schaden entstanden ist.“ Es sei durchaus möglich, dass das Geld zwar ohne behördlichen Bescheid floss, den Empfängern die Zahlung aber zugestanden wäre.
Keine weiteren Anzeigen
Bei anderen Sozialvereinen in Oberösterreich wurden keine Unregelmäßigkeiten gefunden.
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