Nicht rechtskräftig

Weiteres Jahr Haft für früheren Luxusautohändler

Oberösterreich
16.06.2019 15:30

Auf den Traum vom großen Geschäft mit Maseratis, Ferraris und Lotus folgte für einen Autohändler aus dem Bezirk Vöcklabruck der tiefe Fall. Zu einer Betrugsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten Haft kam nun eine weitere (nicht rechtskräftige) Verurteilung und ein weiteres Jahr im Gefängnis dazu.

Der Prozess in Wels endete für den Autohändler auch mit einem Freispruch. Der Vorwurf der Anklage, er habe Gelder, die in sein damals schon marodes Unternehmen investiert worden waren, zur Renovierung seines prunkvollen Barockschlosses in Staré Hobzí (Tschechien) umgeleitet, konnte nicht bewiesen werden.

Investor verlor Geld
Schuldig gesprochen wurde der Vöcklabrucker allerdings wegen Betruges an einem Investor, der drei Millionen Euro in den angeblich aufstrebenden Handel mit Luxusschlitten gesteckt hatte. Denn kaum war die Beteiligung über die Bühne, kündigten Banken die Kredite. Auch mit einer Haftung über 250.000 Euro und einem 600.000-Euro-Darlehen konnte der Geldgeber die Insolvenz nicht verhindern. Sein Geld war weg. Dafür gab es ein Jahr Haft als Zusatzstrafe. Denn der Autohändler wurde im Vorjahr zu ursprünglich vier Jahren Haft wegen Betruges verurteilt. Das OLG setzte die Strafe auf drei Jahre und 10 Monate herab.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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