Rektor der Med-Uni:

„Kardiologie muss in ruhigere Gewässer kommen“

Tirol
16.06.2019 12:29
Der Wirbel rund um die Bestellung des neuen Leiters der Kardiologie an der Medizinischen Uni Innsbruck ist spürbar. Rektor Wolfgang Fleischhacker räumt zwar ein, dass der Interventionsfluss von allen Seiten „sehr ungewöhnlich war“, er stellt allerdings auch klar, dass bei der Bestellung alles vorschriftsmäßig abgelaufen sei.

„Jedes Berufungsverfahren läuft nach strengen Vorgaben ab, die gesetzlich festgeschrieben sind. So auch im Fall der Kardiologie“, stellt Fleischhacker zu Beginn des „Krone“-Gesprächs klar.

Er hat innerhalb eines Berufungsverfahrens zwei entscheidende Aufgaben: Zu Beginn setzt er einen Ausschreibungstext für die jeweilige Stelle auf. „Die Berufungskommission sichtet daraufhin alle Bewerbungen, danach sind interne und externe Begutachter gefordert. Sie erstellen zu jeder Bewerbung Gutachten, die wiederum von der Kommission ausgewertet werden“, schildert Fleischhacker.

„Reihung des Vorschlags ist nicht bindend“
Eine engere Wahl wird getroffen, die ausgewählten Bewerber werden zu einem öffentlichen und einem internen Hearing eingeladen.“ Jene drei Bewerber, die in Summe am besten abgeschnitten haben, werden von der Kommission in einem Dreiervorschlag gereiht. Dieser wird mir vorgelegt und erst dann klinke ich mich wieder in den Prozess ein“, schildert der Rektor.

Wichtig dabei ist: Die Reihung des Dreiervorschlags ist für den Rektor nicht bindend! „Ich sehe mir die Bewerber genau an und entscheide, auf wen die Wahl schlussendlich fallen wird“, sagt Fleischhacker und führt weiter aus: „Mich hat der ursprünglich Zweitplatzierte in allen Punkten am besten überzeugt. Außerdem entzieht sich meiner Kenntnis, wer von wem stets der Wunschkandidat ist.“

Doch warum wurde der interne Bewerber, der seine Konkurrenten angeblich in den Schatten gestellt haben soll, nicht im Dreiervorschlag berücksichtigt? „Aufgrund der streng vorgegeben Richtlinien ist anzunehmen, dass er im Vergleich mit den anderen Bewerbern nicht auf ganzer Linie überzeugt hat. Es kann nämlich nicht sein, dass die fachlichen Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden. Das ist undenkbar“, präzisiert der Rektor.

„Objektives Verfahren ist stets garantiert“
Die Gutachten vorlegen, um die Aussagen zu untermauern, möchte Fleischhacker jedoch nicht. „Diskretion spielt hier eine große Rolle. Würden wir die Begründungen der Gutachter offenlegen, könnte das den Bewerbern schaden. Auch die Kandidaten selbst kennen die Inhalte der Gutachten nicht, sonst würden sich nur mehr schwer Gutachter zur Verfügung stellen“, betont Fleischhacker.

Dieser Berufungsprozess sei völlig in Ordnung, „weil viele verschiedene Meinungen gehört werden, was wiederum ein objektives Verfahren garantiert“, sagt der Rektor. Und dass die Universitäten autonom handeln dürfen, sei bisher einer der größten Fortschritte.

„Früher musste die Auswahl dem Ministerium vorgelegt werden. Die Entscheidung konnte – auch politisch – leicht beeinflusst werden. Nun funktioniert das nicht mehr. Das Ministerium kann lediglich überprüfen, ob ein Berufungsverfahren rechtens abgelaufen ist. Und im Fall der Kardiologie wurde das auch gemacht. Das Fazit war, dass es keinen Anlass zur Sorge gab“, teilt der Rektor mit.

„Der neue Leiter soll fairen Einstieg erhalten“
Die Causa sei sehr emotional behaftet. „Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass das Herz ein emotional besetztes Organ ist“, erklärt Fleischhacker und sagt abschließend: „Ich wünsche mir, dass die Kardiologie wieder in ruhigere Gewässer kommt und dass der neue Leiter einen fairen Einstieg erhält.“

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