Versteigerung vorbei

Klagen gegen deutsche 5G-Auktion laufen weiter

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14.06.2019 05:13

Die Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G in Deutschland ist zwar beendet - das juristische Tauziehen darum geht aber weiter. Sowohl Telefonica als auch Freenet erklärten, dass sie ihre Klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln aufrecht halten. Sollte das Gericht den Klagen der Mobilfunkanbieter stattgeben, könnte das Ergebnis der Auktion zumindest in Teilen ungültig werden.

Die klagenden Mobilfunkanbieter, zu denen auch die Deutsche Telekom und Vodafone gehören, waren Mitte März mit Eilanträgen gescheitert, mit denen sie den Beginn der Auktion verhindern wollten. Nun hoffen sie auf das Hauptverfahren vor dem Gericht. Wann dieses eröffnet wird, ist laut einem Gerichtssprecher aber noch offen. Zuerst wollten die Richter den Ausgang der Auktion abwarten.

Wie ein Telefonica-Sprecher am Donnerstag sagte, sei das Vergabeverfahren für die Frequenzen nach Auffassung des Unternehmens nicht korrekt abgelaufen. Konkret stört sich die O2-Mutter daran, dass ein Teil der Frequenzen nicht zur Versteigerung stand, sondern Industrieunternehmen auf Antrag direkt zur Verfügung gestellt werden soll. Hier hätte die Bundesnetzagentur nach Auffassung des Netzanbieters bei den Unternehmen zuerst eine Bedarfsabfrage durchführen müssen, was sie aber nicht getan habe.

Kritik an Auflagen
Außerdem hält Telefonica die Versorgungsauflagen für rechtswidrig, die das Unternehmen nach dem Ersteigern der Frequenzen nun erfüllen muss. Unter anderem müssen die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen.
„Diese Auflagen sind nicht mit dem versteigerten Frequenzband erfüllbar“, kritisierte der Sprecher. Stattdessen müssten die Anbieter andere Frequenzen nutzen, für die aber bereits eigene Auflagen gelten würden.

Schließlich stört sich Telefonica daran, dass einige der versteigerten Frequenzen erst ab 2026 nutzbar sind. „Diese hätten jetzt noch nicht vergeben werden dürfen“, sagte der Sprecher weiter.

Netzunabhängige Anbieter fürchten, Anschluss zu verlieren
Eine Sprecherin des netzunabhängigen Anbieters Freenet teilte der Nachrichtenagentur AFP mit, dass das Unternehmen seine Klage aufrecht erhalte, weil die Netzbetreiber nicht verpflichtet worden seien, andere Anbieter in ihre Netze zu lassen. Zwar hat die Bundesnetzagentur den Mobilfunkkonzernen ein „Verhandlungsgebot zu Kooperationen“ mit Anbietern ohne eigenes Netz auferlegt und will diesen Prozess als „Schiedsrichter“ aktiv begleiten. Rechtlich verpflichten, ihre Netze mit Konkurrenten zu teilen, kann die Behörde die Netzbetreiber aber nicht.

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